Die fiesesten Arbeitgebertricks bei einer Kündigung – Teil 2: Rücknahme der Kündigung

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Vor dem Arbeitsgericht verhandelt man hart um die Abfindung. Auf Arbeitnehmerseite fordert der Anwalt möglichst viel Geld. Arbeitgeber wollen den „Preis“ drücken. Während dieser Verhandlungen kommt von Arbeitgeberseite häufig das Argument: „Dann kommen Sie doch wieder arbeiten!“ Wenn man damit droht, die Kündigung „zurückzunehmen“, ist das meist nicht ernst gemeint und oft nichts anderes als: ein Arbeitgebertrick.

Mein Tipp als Arbeitsrechtler: Bleiben Sie bei diesem Angebot cool! So gut wie nie will der Arbeitgeber Sie wirklich wieder haben. Für jedes Team wäre die Belastung viel zu groß: In der Belegschaft entstünde Unruhe, Streitigkeiten könnten wieder aufflammen, oder es kommt zu Personalwechsel, altgediente Arbeitnehmer könnten abspringen. Hinzu kommt, dass ein einmal gekündigter Arbeitnehmer nur schwer zu motivieren ist. All das will der Arbeitgeber nicht riskieren! Deshalb: Als Arbeitnehmer sollte man abwarten und weiter verhandeln, bis man sich auf eine möglichst hohe Abfindung einigt.

Was wir für Sie tun können. Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages: Wie hoch sind die Chancen? Was sind die Risiken? Welche Fristen gelten? Welche Abfindung ist realistisch?

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