Die fiesesten Arbeitgebertricks bei einer Kündigung – Teil 3: Arbeitgeber verweigert Arbeitszeugnis

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Nach einer Kündigung kommt es so oft vor, dass man es kaum „Arbeitgebertrick“ nennen kann: Der Chef verweigert seinem gekündigten Mitarbeiter die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Und das, obwohl er grundsätzlich verpflichtet ist, ein vorläufiges Beendigungszeugnis auszustellen, damit der vor die Tür gesetzte Mitarbeiter möglichst schnell eine neue Anstellung findet. 

Warum tun Arbeitgeber das? Chefs müssten doch wollen, dass ehemalige Mitarbeiter schnell woanders unterkommen!? Nur: Nach einer Kündigung ist das Arbeitszeugnis, beziehungsweise die "Note" dieses Zeugnisses, oft das einzige Druckmittel, das Arbeitgebern für die Abfindungsverhandlung bleibt. 

Denn: Grundsätzlich muss der Arbeitgeber lediglich ein Arbeitszeugnis mit der Note "drei" ausstellen – kaum nützlich bei Bewerbungen. Will der Arbeitnehmer ein besseres Zeugnis, muss er die Tatsachen, die das untermauern, beweisen – was sehr aufwendig ist, und selten gelingt. Das gute oder sehr gute Arbeitszeugnis muss sich der Arbeitnehmer notgedrungen mit einer (etwas) geringeren Abfindung „abkaufen“. Für Arbeitgeber, die mit der Ausstellung des Arbeitszeugnisses warten, zahlt sich dieser Trick (leider) meistens aus.

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