Die Kosten einer Verfassungsbeschwerde
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Bei der Frage, ob eine Verfassungsbeschwerde eingereicht werden soll, sind die Kosten ein entscheidendes Kriterium.
Dabei sind folgende Faktoren zu beachten:
1. Gerichtskosten
Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ist grundsätzlich kostenfrei. Es fallen keine Gerichtsgebühren an.
Allerdings kann das Gericht in Ausnahmefällen eine Missbrauchsgebühr von bis zu 2.600 Euro verhängen, wenn es die Beschwerde als offensichtlich unbegründet oder rechtsmissbräuchlich ansieht.
Einige Landesverfassungsgerichte sehen allerdings Gerichtskosten vor.
2. Anwaltskosten
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber aufgrund der hohen juristischen Anforderungen dringend zu empfehlen.
Die Anwaltskosten für eine Verfassungsbeschwerde belaufen sich in der Regel auf etwa 10.000 Euro (zzgl. MwSt.), können jedoch abhängig von der Komplexität des Falls auch höher ausfallen.
3. Kostenerstattung
Eine Kostenerstattung erfolgt nur im Erfolgsfall und dann in einer pauschalierten Höhe, die in aller Regel unter den tatsächlichen Anwaltskosten liegt.
Das bedeutet, dass selbst bei einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde ein erheblicher Teil der Kosten vom Beschwerdeführer selbst getragen werden muss.
Prozesskostenhilfe erhält man im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur ausnahmsweise, wenn man sogar im Vergleich zu juristisch nicht erfahrenen Normalbürgern unfähig ist, die Verfassungsbeschwerde selbst einzureichen.
4. Sonstige Kosten
Zusätzlich können Kosten für Gutachten, Übersetzungen oder sonstige notwendige Unterlagen anfallen, wenn diese zur Begründung der Beschwerde erforderlich sind. In der Praxis kommt dies selten vor.
Fazit und Empfehlung
Eine Verfassungsbeschwerde ist mit erheblichen Kosten und Risiken verbunden. Mandanten sollten sich daher gut überlegen, ob dieser Schritt sinnvoll ist. Da nur ein sehr geringer Teil der Beschwerden erfolgreich ist, sollte vorab eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen. Wer sich für diesen Weg entscheidet, sollte sich bewusst sein, dass auch im Erfolgsfall nicht alle Kosten erstattet werden.
Rechtsanwalt Hummel übernimmt Ihre Verfassungsbeschwerde
Rechtsanwalt Thomas Hummel ist auf Verfassungsbeschwerden spezialisiert und kann sich auch Ihren Fall gerne anschauen.
So können Sie Kontakt aufnehmen:
- Homepage: www.anwalt-verfassungsbeschwerde.de
- E-Mail: post@abamatus.de (vor allem zum Senden von Unterlagen)
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