Die Kündigung wegen Krankheit

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Unter welchen Bedingungen kann ein Arbeitnehmer wegen seiner Krankheit gekündigt werden?

Es gehört zu den häufigen Irrtümern über das Arbeitsrecht, dass ein Arbeitnehmer wegen einer Krankheit nicht gekündigt werden kann. Wahr ist allerdings: Die Hürden für eine Kündigung wegen Krankheit sind sehr hoch.

Als Anlass für eine krankheitsbedingte Kündigung kommen in Betracht: Häufige Kurzzeiterkrankungen, Langzeiterkrankung, krankheitsbedingte Leistungsminderung und dauernde Arbeitsunfähigkeit, bzw. Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.

Zum Zeitpunkt der Kündigung muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen. Der Arbeitgeber muss berechtigter Weise davon ausgehen, dass ein Ende der krankheitsbedingten Ausfälle nicht abzusehen ist.

Eine generelle Zeitgrenze bei häufigen Kurzzeiterkrankungen gibt es nicht. Bei insgesamt mehr als 6 Wochen im Kalenderjahr über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren ist die Bejahung einer negativen Gesundheitsprognose durch das Arbeitsgericht zumindest nicht unwahrscheinlich.

In jedem Fall müssen die Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Belange des Arbeitgebers geführt haben – für den Arbeitgeber besonders bei häufigen Kurzzeiterkrankungen nicht einfach zu beweisen.

In jedem Fall muss eine sogenannte Interessenabwägung vorgenommen werden, aus der sich ergeben muss, dass erhebliche betriebliche und wirtschaftliche Beeinträchtigung zu einer nicht mehr hinnehmbaren Belastung des Arbeitgebers führen. Hier sind zu berücksichtigen, Betriebszugehörigkeit, Alter, Familienstand, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung des Arbeitnehmers, ferner ob die Erkrankungen auf betriebliche Ursachen zurückzuführen sind. Je mehr „Punkte“ der Arbeitnehmer hier sammeln kann, desto unwahrscheinlicher ist es, dass die Kündigung auf die Krankheit gestützt werden kann.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Wenn Sie krank sind, sollten Sie zuhause bleiben. Sie sollten es sich aber genau überlegen, wann es besser ist, sich auszukurieren, um später leistungsfähiger zu sein oder wann Sie lieber die Zähne zusammenbeißen und zur Arbeit gehen sollten. Wenn Sie der Chef wegen einer Krankheitsphase, die Sie in diesem Lebensabschnitt gerade durchmachen, kündigt, sollten Sie um Ihre Rechte kämpfen. Oft sind diese Kündigungen unwirksam.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Falls Ihr Betrieb eine Personalvertretung hat, sollten Sie dem Mitarbeiter zuerst ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Wird dies unterlassen, ist die Kündigung zwar nicht automatisch unwirksam, aber die Chancen im Prozess verschlechtern sich erheblich.

Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Alexander Bredereck (Bredereck Willkomm Rechtsanwälte)


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