Die Musterfeststellungsklage – eine Sammelklage im Kontext des Dieselskandals

  • 3 Minuten Lesezeit

Etwa zwei Millionen Personen sind von dem Thema der Musterfeststellungsklage im Zusammenhang mit dem Dieselskandal betroffen. Die Autohersteller VW, Audi, Seat, Skoda und Porsche nutzten eine Software zur Manipulation der Emissionswerte, sodass die Zahlen auf dem Teststand den Vorgaben entsprachen, auf der Straße jedoch nicht. Viele Fahrzeuge sollen mit einem Software Update nachgerüstet werden. Ob mit Erfolg, hier gehen die Meinungen auseinander. Fakt ist allerdings bereits jetzt, die Verbraucher erleiden einen erheblichen Schaden. Die Preise für Diesel Fahrzeuge sind erheblich gesunken. Kaum noch einer möchte ein Auto mit Software-Update kaufen. 

Aus finanziellen Gründen leiten viele Betroffene jedoch keine rechtlichen Schritte ein. Zu risikoreich sei die Klage gegen den Großkonzern, als einzelne Person habe man kaum eine Chance. Ändern soll dies eine Sammelklage des Verbraucherschutzes.

Fakten zur Musterfeststellungsklage

Eine Musterfeststellungsklage soll es Verbrauchern ermöglichen, kollektiv gegen einen Großkonzern zu klagen. Das Gericht fällt ein gesammeltes Urteil zu einer bestimmten Frage, welches im Anschluss für alle Beteiligten bindend ist. Anschließend muss jede einzelne Person seinen individuellen Schaden gegenüber dem Beklagten der Sammelklage geltend machen. D. h., er muss noch einmal selbst ein Verfahren einleiten oder einen außergerichtlichen Vergleich verhandeln. Spätestens jetzt fallen doch wieder Kosten für den einzelnen an. Einzige Erleichterung, da die sachliche Entscheidung bereits gefällt ist, müssen die Gerichte nur noch die Höhe des Schadensersatzes bestimmen. Die Verfahren sollen damit beschleunigt und vereinfacht werden. 

Sammelklagen erstmals in Deutschland

Am 1. November 2018 reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zusammen mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG beim Oberlandesgericht Braunschweig ein. Das Ziel der Klage ist die Feststellung, dass die Automobilhersteller ihre Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt haben und daher Schadenersatz schulden. Alle Betroffenen des Diesel-Skandals, deren Fahrzeuge mit dem Motor des Typs EA 189 versehen sind, können sich in ein Klageregister eintragen und somit die Verjährung ihres Schadensersatzes stoppen. Ein solches Vorgehen tritt damit zum ersten Mal in Deutschland auf.

Kurz darauf klagen Verbraucherschützer nun auch gegen die Volkswagen Bank und die Mercedes Bank. Kreditverträge seien unzureichend, das Widerrufsrecht müsse auch jetzt noch ermöglicht werden. Die vom Dieselskandal betroffenen Personen sollen für den Wertverlust ihrer Fahrzeuge entschädigt werden. 

Die Musterfeststellungsklage birgt jedoch nicht nur Vorteile. So wird kritisiert, dass Betroffene sehr zeitnah eine Entscheidung über die Teilnahme an der Sammelklage fällen müssen, da bis zu Ende des Jahres die Verjährung droht. Zudem besteht das Risiko, dass das bindende Urteil für die Verbraucher auch negativ ausfallen könnte. Die Musterfeststellungsklage im Falle des Dieselskandals sei viel zu schnell aufgezogen worden und deswegen nicht ausreichend überprüft.

Sammelklage Vor- und Nachteile

Vorteile

·Der Verbraucher kann ohne Erhebung einer Klage die Verjährung unterbrechen.

·Aufwand und Kosten für die Teilnahme an der Sammelklage sind gering. 

·Er trägt kein Kostenrisiko. Wird die Klage abgewiesen muss er nichts bezahlen.

Nachteile

·Für Verbraucher, die sich in das Klageregister eingetragen haben, ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts bindend. Bei einem negativen Urteil können sie nicht mehr bei ihrem örtlichen Gericht klagen, dass vielleicht eine für sie günstiger Rechtsprechung hat.

·Die Musterfeststellungsklage wird lange dauern. Es wird mit mehreren Jahren gerechnet. Erst im Anschluss daran kann der Geschädigte den individuellen Schaden geltend gemacht.

·Weigert sich das Unternehmen Schadenersatz zu zahlen, ist zu klagen. Spätestens dann hat der Verbraucher doch wieder ein Kostenrisiko.

·Völlig ungeklärt ist, wie der Verbraucher sich die Nutzungen anrechnen lassen muss, vom Zeitpunkt der Eintragung in das Klageregister bis zur Zahlung an ihn. Es besteht die Gefahr, dass der Verbraucher aufgrund der langjährigen Nutzung dann überhaupt nichts mehr geltend machen kann. Wahrscheinlich hat er das Auto dann auch gar nicht mehr. 

Tipps zur Sammelklage gegen die Volkswagen AG

Im Hinblick auf die Musterfeststellungsklage ist es besonders wichtig zu wissen, dass ein Eintrag in das Klageregister bindend ist. Eine Entscheidung des Gerichts betrifft alle Beteiligten, eine Einzelbetrachtung des Falles ist danach nicht mehr möglich. Da ein vergleichbarer Prozess in Deutschland noch nie stattgefunden hat, ist es schwierig, die Erfolgschancen einzuschätzen. Betroffene sollten individuell überprüfen, ob sich ein Anschluss an die Sammelklage oder doch eher eine Einzelklage lohnt. Wir von CDR Legal beraten Sie im Hinblick auf dieses Thema gerne und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.

Beiträge zum Thema