Die neue Masche der Betrüger – gefälschte Abmahnungen für 20th Century Fox im Umlauf

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Gefälschte Abmahnungen der 20th Century Fox im Umlauf

Im Mai 2017 berichtete die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg über unseriöse Abmahnungen per E-Mail. Der Hinweis der Datenschützer: „Seriöse Schreiben kommen immer als Brief.“

Gefälschte Abmahnungen in Briefform

Diese Annahme ist leider falsch. jetzt hat die Verbraucherzentrale mitgeteilt, dass vermehrt Abmahnungen aus dem Bereich Urheberrecht in Schriftform und als Brief bei Verbrauchern aufschlagen. Die täuschend echt gestalteten Abmahnungen kommen von einer Kanzlei namens „Gromball“. Die Kanzlei fordert Verbraucher zur Zahlung in Höhe von 891,31 Euro für erfundene Urheberrechtsverletzung im Bereich „Filesharing“ auf. Eine neue Qualität des organisierten Betrugs.

Täuschend echte Fälschungen 

Bei den Abmahnungen handelt es sich um Fälschungen. Die Schreiben, die der Verbraucherzentrale vorliegen, sind inhaltlich alle identisch. Sogar die Aktenzeichen sind identisch. Lediglich Adressaten wurden ausgetauscht. Die Kanzlei Gromball existiert nicht. Allerdings hat die fiktive Kanzlei einen täuschen echt wirkenden Internetauftritt. Die sehr professionell gestaltete Internetseite der angeblichen Kanzlei aus Berlin lässt keine Fälschung vermuten.

Die Verbraucher werden mit dem Schreiben der Kanzlei dazu aufgefordert, an den angeblichen Mandanten, nämlich 20th Century Fox, auf ein Auslandskonto zu überweisen. Absolut untypisch: Eine Überweisung direkt an den Mandanten und in das Ausland. Ein Hinweis für die Fälschung der Abmahnung. 

Die Domain „kanzleigromball.de“ ist mittlerweile gesperrt und ist nicht mehr erreichbar.

Was tun, wen eine Abmahnung aufschlägt?

Falls auch Sie ein Schreiben dieser Kanzlei erhalten haben, sollten Sie dringend Ruhe bewahren. Zahlen Sie unter keinen Umständen. Es ist zu erwarten, dass Abmahnungen dieser und anderer fiktiver Kanzleien in Zukunft auch in anderen Rechtsbereichen, wie im Markenrecht, Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht folgen werden. Hier ist absolute Vorsicht geboten. Legen Sie die Abmahnung dringend einem Anwalt vor.

Ignorieren Sie niemals Abmahnungen

Trotzdem sollten Sie Abmahnungen niemals ignorieren. Wenn es sich bei ihrer Abmahnung nicht um eine Fälschung handelt, darf diese nicht ignoriert werden.

Gerne prüfe ich für Sie Ihre Abmahnschreiben im Bereich Markenrecht, Urheberecht und Wettbewerbsrecht. Ich überprüfe, ob die Abmahnung unrechtmäßig oder die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eventuell zu weit gefasst ist. 

Sollten Sie im Ergebnis ein Recht verletzt haben, prüfe ich, ob gegebenenfalls eine modifizierte Abmahnung abzugeben ist. Zahlen Sie nicht, bevor die Abmahnung geprüft wurde, lassen Sie die gesetzten Fristen nicht verstreichen und kontaktieren Sie frühzeitig einen Anwalt.

Noch Fragen zum Urheberrecht oder zum Markenrecht? Schreiben Sie uns gerne unverbindlich eine Nachricht, wir melden uns umgehend. Sollten Sie eine Abmahnung im Urheberrecht erhalten haben, melden Sie sich einfach unverbindlich und schreiben uns gleich hier eine Nachricht!



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