Die wichtigsten Fragen zur Scheidung (Teil 2 von 2)

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Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Ehevertrag, der bei Trennung oder während eines Scheidungsverfahrens erstellt wird und in dem die Folgen einer Scheidung konkret geregelt werden. Hierbei ist jede vertragliche Gestaltung möglich, sofern sie im Einklang mit der bestehenden Rechtsprechung steht.

Wie kann der Name nach der Scheidung geändert werden?

Um einen angenommenen Namen infolge der Eingehung der Ehe zu ändern, muss beim zuständigen Standesamt ein entsprechender Antrag gestellt werden. Das zuständige Standesamt ist jenes, in dem das Familienbuch geführt wird, alternativ auch jenes, in dem sich der derzeitige Wohnsitz befindet. Dies leitet den Antrag an das zuständige familienführende Standesamt weiter, das für die erfolgte Namensänderung eine Bescheinigung ausstellt.

Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • (eventuell beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch)

Wer bekommt nach der Scheidung das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder?

Bei verheirateten Partnern besteht grundsätzlich ein gemeinsames Sorgerecht.

Da das Kindeswohl bezüglich des Sorgerechts die entscheidende Rolle spielt, gibt es hierzu jedoch Ausnahmen. So kann bei Gefahr für den Leib oder da seelische Wohl des Kindes durch den einen Ehegatten ein alleiniges Sorgerecht auf den anderen Ehegatten mittels Antrag beim Familiengericht übertragen werden.

Was geschieht mit den Haustieren nach einer Scheidung?

Haustiere werden allgemein im deutschen Recht wie Gegenstände behandelt. Haben sich die Ehepartner während der Ehe ein Haustier zugelegt, zählt es automatisch in den gemeinsamen Hausrat hinein. Dieser wird im Falle einer Scheidung aufgeteilt, sodass die zugeteilten Hausratsteile in das alleinige Eigentum des jeweiligen Ehegatten übergehen.

Etwas anderes gilt, wenn der Nachweis darüber erbracht werden kann, dass sich das jeweilige Tier im Alleineigentum eines Ehegatten befindet.

Zudem kann der Beweis über die alleinige Pflege des Tieres durch einen Ehegatten für dessen Eigentumserwerb sprechen.

Darf eine Ehe nicht geschieden werden?

Bei Vorliegen von Scheidungshindernissen muss eine Ehe nicht geschieden werden. Ein Scheidungshindernis ist dann gegeben, wenn die Ehepartner zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung über einen Scheidungsantrag weniger als ein Jahr getrennt leben, obgleich das Scheitern der Ehe festgestellt wurde und die Ehepartner die Scheidung wünschen (Mindesttrennungsdauer). Eine Ausnahme hiervon besteht jedoch dann, wenn die Fortsetzung der Ehe für den scheidungswilligen Partner aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellt. Eine Ehe darf auch nicht geschieden werden, wenn und solange ihre Aufrechterhaltung im Interesse der gemeinsamen minderjährigen Kinder aus besonderem Grund notwendig ist (Kinderschutzklausel) oder die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe ausnahmsweise geboten erscheint (Ehegattenschutzklausel).

Kann der Versorgungsausgleich/Rentenausgleich ausgeschlossen werden?

Der Versorgungsausgleich kann durch eine Vereinbarung ausgeschlossen werden.

Dabei kommt vor der Scheidung eine entsprechende notarielle Vereinbarung durch einen Ehevertrag in Betracht. Im Zusammenhang mit der Scheidung kann der Versorgungsausgleich notariell oder in Form eines gerichtlichen Vergleichs ausgeschlossen werden. Achtung: Im Falle des gerichtlichen Vergleichs zum Versorgungsausgleich ist ein zweiter Anwalt zwingend erforderlich.

Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung in Form einer Familienversicherung nach der Scheidung?

Die Familienversicherung endet für den Ehegatten, der keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht dann, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden wurde. Hiernach tritt für den jeweiligen Ehegatten automatisch eine freiwillige Weiterversicherung mit einer Austrittsoption ein. Gemeinsame Kinder bleiben grundsätzlich weiterhin bei dem anderen Elternteil familienversichert.

Wie kann ein gemeinsames Mietverhältnis im Trennungsfall gekündigt werden?

Der Mietvertrag kann zwischen den Eheleuten als Mieter und dem Vermieter dahingehend umgestaltet werden, dass das Mietverhältnis nur noch zwischen Vermieter und dem in der Wohnung verbleibenden Ehegatten besteht. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass beide Eheleute den Mietvertrag kündigen. Zuletzt kann der ausgezogene Ehegatte beim Gericht einen Antrag auf Wohnungszuweisung stellen, sodass das Mietverhältnis ebenfalls nur noch zwischen Vermieter und dem in der Wohnung verbleibenden Ehegatten fortgesetzt wird.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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