Diesel- und Abgasskandal: Kreditfinanziertes Auto jetzt zurückgeben!

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Abgasskandal: Diesel erfahren Wertminderung, Fahrverbote drohen

Von dem Dieselskandal sind Besitzer von rund 2,5 Millionen Autos mit 1.2-, 1.6- und 2.0-Liter-Turbodiesel-Motoren aus dem VW-Konzern betroffen. Hinzu kommen jetzt offenbar noch 5.000 Audi A8 mit 4,2-Liter-Turbodiesel. Unklar ist, ob andere Hersteller wie Mercedes, BMW oder Opel die Abgasreinigung auch absichtlich manipuliert haben. Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg hat festgelegt, dass diese Autos nachgerüstet werden müssen.

Wer seinen Diesel behalten will, kann viele Probleme bekommen:

  • Für Autos mit Dieselmotoren drohen deshalb Fahrverbote in verschiedenen Innenstädten, da der Diesel zur Überschreitung der Grenzwerte beiträgt. Insbesondere Pendler sind betroffen.
  • Einem Beitrag des ZDF zufolge gehen viele Experten davon aus, dass auch die neuen Motorsteuerungen-EU-Verordnungen nicht genügen. Auch die neuen Steuerungen reduzieren die Abgasreinigung im Fahrbetrieb unter bestimmten Bedingungen und hätten nicht genehmigt werden dürfen.
  • Eine nachträgliche Änderung der Motorsteuerung mit Abschaltung der Abgasreinigung führt laut Straßenverkehrszulassungsordnung zum Erlöschen der Zulassung. Logischerweise kann aber dann die Zulassung für ein Auto, das von Anfang an nicht der Typgenehmigung entspricht, auch nicht wirksam sein.
  • Die Prüfplakette für die Hauptuntersuchung gibt es nur noch bis höchstens 18 Monate nach Erhalt der Aufforderung zur Nachrüstung. Wer nach Ablauf dieser Frist zur HU muss, bekommt ohne erneuerte Motorsteuerung keine Plakette mehr.
  • Die Kfz-Steuer hängt vom Kohlendioxid-Ausstoß ab. Finanzämter sind berechtigt, auf falscher Grundlage ergangene Steuerbescheide zu korrigieren.

Das heißt, Besitzer können ihr Auto möglicherweise nicht mehr in Großstädten oder unter Umständen gar nicht mehr legal nutzen. Der Wiederverkaufswert ist daher schon jetzt drastisch gesunken. Dies melden auch Fachmedien wie „auto motor und sport“.

Die Lösung bei Kauf mit Kredit: Der Widerruf des Autokredits!

Die Verbraucherinformationen zu zahlreichen ab 11. Juni 2010 geschlossenen Autokreditverträgen sind fehlerhaft. Aus den Formfehlern folgt, dass Kreditnehmer solche Verträge auch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen können. Hat der Autohändler den Kreditvertrag vermittelt, führt der Widerruf des Kreditvertrags dazu, dass auch der Autokauf rückgängig gemacht wird. Das ist wesentlich leichter durchzusetzen als Sachmangel oder Schadenersatz und führt auch zu einem einfacheren und umfassenderen Ergebnis.

Für ab 13. Juni 2014 abgeschlossene Kreditverträge könnte sogar gelten, dass der Wagen ohne eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückgegeben werden kann. Dies ist allerdings strittig.

Wer rechtsschutzversichert ist, genießt in der Regel Deckungsschutz

Greifen kann der Vertragsrechtsschutz oder der Verkehrsrechtsschutz. Das kann auch dann gelten, wenn die Rechtsschutzversicherung nach dem Kauf abgeschlossen wurde. Die Kostendeckungsanfrage sollte der Rechtsanwalt stellen. Nehmen Sie es nicht einfach hin, wenn der Versicherer Ihnen auf Ihre eigene Anfrage keine Kostendeckung geben will. Schaltet sich ein Rechtsanwalt ein, bleibt dies oft nicht das letzte Wort.

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