Rückgabe von Dieselfahrzeugen durch Widerruf des Darlehensvertrages (Widerrufsjoker)

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Dieselfahrzeug zurückgeben – Widerruf Darlehensvertrag, Rücktritt vom Kaufvertrag

Wertverlust der Fahrzeuge mit Dieselmotor und Vertrauensverlust in die Hersteller VW, Porsche, Daimler, BMW, Audi und Seat nach dem Dieselgate.

Wird es in Zukunft Dieselfahrverbote geben?

Wird die Hardwarenachrüstung Pflicht nach dem Software-Update und wer bezahlt das – der Verbraucher?

Diese Fragen können Ihnen in der Anwaltskanzlei Spindler nicht mit Sicherheit beantwortet werden. Denkbar ist es.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 über Dieselfahrverbote stellt sich für viele die Frage, ob sie ihr Fahrzeug wieder zurückgeben können. Gerade Verbraucher, die das Fahrzeug finanzieren, haben nach derzeitigen Stand der Rechtsprechung gute Chancen über den Widerruf des Kreditvertrages den verbundenen Kaufvertrag zurück abzuwickeln. Das geht übrigens genauso gut bei Benzinern.

Jedenfalls haben Dieselfahrzeuge drastisch an Wert verloren seit dem Abgasskandal um die Softwaremanipulation und die erhöhten Stickstoffoxide. Und die Preise befinden sich noch im freien Fall. Eine Erholung ist derzeit nicht in Sicht.

Daher sollten Sie überlegen, ob Sie als Verbraucher die Chance nutzen Ihr Fahrzeug zurückzugeben und den Kaufpreis zurück zu erhalten. Die Chancen stehen angesichts der kürzlich verbraucherfreundlichen Rechtsprechung von vier Landgerichten quer durch die Republik nicht schlecht. Zuletzt entschied das Landgericht München I im Februar 2018 zugunsten der Verbraucher.

Wie bekomme ich mein Geld zurück? – Widerrufsjoker!

Das Widerrufsrecht wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung kommt in Betracht.

Denn in vielen Darlehensverträgen zur Finanzierung des Fahrzeugkaufs, welche oftmals von den Verkäufern der Fahrzeuge vermittelt wurden, beispielsweise bei der Volkswagen Bank GmbH oder der Mercedes Benz Bank AG, der Audi Bank und der Skoda Bank und auch anderen Banken, wurden erhebliche Fehler in den Widerrufsbelehrungen und bei den Informations- und Belehrungspflichten aufgedeckt.

Das führt sehr häufig zu einem zu einem sogenannten ewigen Widerrufsrecht des Darlehensvertrages (auch Widerrufsjoker genannt). Damit kann dann ohne Weiteres auch der Kaufvertrag zurückabgewickelt werden. Hier haben bereits bundesweit mehrere Landgerichte zugunsten der Verbraucher entschieden.

Der Käufer gibt sein Fahrzeug zurück und erhält dafür die geleisteten Baranzahlungen und Ratenzahlungen und sonstigen Leistungen abzüglich Zinsen zurück.

Unter Umständen erfolgt noch der Abzug einer Nutzungsentschädigung. Das ist jedoch derzeit noch umstritten, da die Gesetzeslage dazu nicht eindeutig ist.

Die Nutzungsentschädigung dürfte in den meisten Fällen viel niedriger liegen als der derzeitige massive Wertverlust der Fahrzeuge durch den Abgasskandal und die Kosten durch eventuelle Fahrverbote oder etwaige Hardwarenachrüstung, die wohl wieder zulasten der Verbraucher gehen wird.

Rücktritt vom Vertrag – Gewährleistung

Sachmängelgewährleistung

Daneben bestehen für all jene, bei denen die gesetzliche Gewährleistung der Dieselfahrzeuge noch nicht abgelaufen ist, gute Chancen vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.



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