Dieselskandal: Suzuki-Modelle manipuliert

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Abgasskandal: EuGH erleichtert Klagen

Nicht nur deutsche Hersteller, sondern auch japanische wie Suzuki sind in den Dieselskandal verwickelt. Schadensersatzklagen hatten aber aufgrund der strengen höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher keinen Erfolg. Es musste nämlich eine betrügerische Absicht des Herstellers bewiesen werden, was bisher nur bei VW gelang.
Einem neuen umwälzenden Urteil des EuGH zufolge (C-100/21) kann ein Dieselbesitzer vom Hersteller aber schon dann Schadensersatz verlangen, wenn eine sog. unzulässige (=rechtswidrige) Abschalteinrichtung die Abgasreinigung steuert. Eine Betrugsabsicht muss man vor Gericht nicht mehr beweisen. Die rechtliche Unzulässigkeit und die fahrlässig falsche Prüfung der Rechtslage durch den Hersteller reichen aus. 
Der Bundesgerichtshof (BGH) folgt dem EuGH im Wesentlichen (BGH VIa ZR 335/1). Der BGH jetzt auch dann, wenn keine Betrugsabsicht bewiesen werden kann, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises zugestehen.

Unzulässige Abschalteinrichtungen als solche, insbesondere sog. Thermofenster, waren sehr weit verbreitet, auch bei ausländischen Herstellern.

Suzuki verwendet illegale Software

Bei einem Suzuki-Modell wurde illegale Software praktisch nachgewiesen: dem 

mit der Genehmigungsnummer e42007/460928*01 und 88 KW. Die für dieses Modell zuständige niederländische Behörde RDW stellte illegale Abschalteinrichtungen fest. Die Behörde untersuchte das Modell sehr genau und schrieb die Resultate in einem über hundertseitigen Bericht auf. Ein Auszug (Seite 89, Übersetzung durch Verfasser):

Der Suzuki Vitara Euro 6b Diesel, der in der RDW-Studie 2017 getestet wurde, und der zweite
Suzuki Vitara Euro 6b Diesel, der in dieser Studie getestet wurde, beide mit Motor
Kalibrierung 1 ausgestattet, überschreiten den NOx-Grenzwert von 80 mg/km bei Abgastests auf der auf der Teststrecke (bis zu dem Zehnfachen). Es zeigt sich auch, dass die NOx-Emissionen bei bei einer Umgebungstemperatur von 4-11 °C doppelt so hoch ist wie bei den gleichen Tests, die bei einer Umgebungstemperatur von 20-26 °C.

Die zehnfache Überschreitung sowie die temperaturabhängige Abgasreduktion sind überwältigende Indizien für versteckte "Schummelsoftware" und sog. unzulässige Thermofenster. 
Auch Suzuki ist somit Teil des Abgasskandals.

Suzuki-Diesel wohl umfassend manipuliert

Der im Suzuki Vitara verwendete Motor D16AA ist auch im Suzuki SX4 verbaut. Außerdem ermittelt mittlerweile die Staatsanwaltschaft  gegen Suzuki. Der Vorwurf:

"Der Suzuki-Konzern soll bis 2018 mehr als 22.000 Fahrzeuge der Typen SX-4 S- Cross, Swift und Vitara mit 1,3l, 1,6l und 2,0l DDiS EURO 6 Motoren in den Verkehr gebracht haben, obgleich die Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen gewesen sein sollen. Diese Einrichtungen führen dazu, dass die Abgasreinigungsmechanismen in zahlreichen Alltagssituationen massiv reduziert oder abgeschaltet werden, so dass die Fahrzeuge im Realbetrieb deutlich mehr Stickoxyde ausstoßen sollen als erlaubt. Kunden gegenüber soll nicht offenbart worden sein, dass die Fahrzeuge mutmaßlich die Voraussetzungen einer EURO 6 Zulassung nicht erfüllen."

Die Motoren sollen vom damaligen FCA-Konzern (Fiat/Chrysler, nach Fusion mit der PSA-Gruppe heute Stellantis) geliefert worden sein. Die Motorsteuerungssoftware soll teils vom Zulieferer Marelli stammen. Der FCA-Konzern hat wegen des Dieselskandals selbst Probleme mit der Justiz. Ein weiteres Indiz dafür, dass Suzuki-Motoren leider Teil des Problems sind.

Experten gehen sogar davon aus, dass praktisch alle Dieselfahrzeuge bis zur Euronorm 6b unzulässige Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster aufweisen, was bedeutet, dass auch allen Besitzern Ansprüche zustehen.

Schadensersatzklagen haben gute Chancen

Besitzer der Suzuki-Modelle Vitara, SX4, Swift mit Euro-6-Motoren sollten ihre Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen lassen.  Die Höhe der Ansprüche hängt vom Kaufpreis sowie dem Kilometerstand bei Kauf und heute ab und wird Ihnen von Rechtsanwalt Dr. Schweers nachvollziehbar ausgerechnet. Dr. Schweers hat hunderte Verfahren im Dieselskandal geführt und wird von der Stiftung Warentest als erfolgreicher Anwalt genannt. 

Die Kanzlei ist inhabergeführt. Sie sprechen immer mit Rechtsanwalt Dr. Schweers selbst - kein Call Center, keine Warteschleifen am Telefon.

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