DIESER Fehler zerstört Vertrauen und führt zur Kündigung (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Ein aktuelles Urteil zeigt, dass der Arbeitnehmer seinen Job selbst mit stärkstem Kündigungsschutz verlieren kann, wenn er das Vertrauensverhältnis zu seinem Arbeitgeber beschädigt hat. Worum es in dem Urteil ging, und wie sich Arbeitnehmer am besten verhalten, um keine Kündigung wegen zerstörten Vertrauens zu riskieren, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Ein Arbeitnehmer ist als Mitglied einer Schwerbehindertenvertretung zu einem Fortbildungsseminar gereist. Dorthin fuhr er mit einem Mietwagen, den der Arbeitgeber zu diesem Zweck angemietet hatte, und mit einer Tankkarte seines Arbeitgebers. Bei dem Seminar, wo es um Schwerbehindertenvertretung ging, ist der Arbeitgeber zwar angekommen. Jedoch fuhr er am selben Tag weiter zu einer Gewerkschaftsveranstaltung, wo auch der Bundesarbeitsminister anwesend war.


Da der Arbeitnehmer den Mietwagen und die Tankkarte nur für die Fahrt zum Seminarort nutzen durfte, fand der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer das zwischen ihnen bestehende Vertrauensverhältnis mit seiner Weiterfahrt zur Gewerkschaftsveranstaltung zerstört habe. Als Konsequenz kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos.


Zu Recht, wie das Arbeitsgericht Werden an der Aller in erster Instanz urteilte. Der Arbeitnehmer habe den Mietwagen und die Tankkarte für eine nicht vereinbarte Fahrt verwendet. Dadurch habe er das Vertrauen seines Arbeitgebers missbraucht und ihr Vertrauensverhältnis schwer beschädigt. Eine weitere Zusammenarbeit sei dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, weshalb die fristlose Kündigung gerechtfertigt sei.


Dass der Arbeitnehmer wegen seiner Mitgliedschaft in der Schwerbehindertenvertretung einen verstärken Kündigungsschutz hatte, änderte daran nichts. Auch spielte keine Rolle, dass es sich um eine bedeutende Gewerkschaftsveranstaltung handelte.


Entscheidend war, dass der Arbeitnehmer die bereitgestellten Mittel, Mietfahrzeug und Tankkarte, nicht allein zum vereinbarten Zweck gebrauchte. Dem Arbeitgeber entstand insoweit ein Schaden, als dass der Arbeitnehmer nicht den vollen Seminarinhalt mitbekam, und daher den Fortbildungsinhalt nicht vollständig am Arbeitsplatz umsetzen konnte. 


Immer dann, wenn der Arbeitnehmer im Vertrauensbereich Fehler begeht, wenn er also seinen Arbeitgeber in irgendeiner Weise täuscht und ihn damit auch nur entfernt schädigt, kann eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber gerechtfertigt sein.


Fachanwaltstipp für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Vermeiden Sie jede Art von Täuschung gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Rechnen Sie Ihre Fahrtkosten immer korrekt ab; surfen Sie nicht privat im Internet, wenn Sie im Arbeitszeiterfassungssystem als anwesend eingecheckt sind; vermeiden Sie private, arbeitsfremde Tätigkeiten am Arbeitsplatz. Solches Verhalten kann als Fahrkosten-, beziehungsweise als Arbeitszeitbetrug gewertet werden – und damit als schwerer Vertrauensbruch, der die fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Und das selbst wenn Sie als Betriebsratsmitglied oder Mitglied der Schwerbehindertenvertretung besonders gut gegen Kündigungen geschützt sind.


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