Digistore24-Vertrag über Coaching oder digitales Produkt widerrufen anfechten kündigen

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Digistore24 ist eigenen Ausführungen nach „eine Online-Verkaufsplattform, die [Online-Anbietern/Content-Verkäufern] einen integrierten Online-Shop, die wichtigsten Zahlungsarten, Buchhaltungsvereinfachung inkl. Steuerautomatisierung und ein Affiliate-Netzwerk bietet.“

Digistore24 bietet laut Eigendarstellung „kleinen und mittleren Unternehmen ein RUNDUM-SORGLOS-PAKET, damit [diese] ihr Online-Geschäft mit (...) Hilfe [der Digistore24] leicht und unkompliziert zum ERFOLG FÜHREN KÖNNEN“.

Digistore24 ist insoweit anscheinend Dienstanbieter und Zahlungsabwickler für die Anbieter, insbesondere für Anbieter von digitalen Produkten, Coachings, Software und Events. Insoweit werden wohl neben dem Marketing-Angeboten auch eine umfassende Vertriebsstruktur bereitgestellt. Dabei scheint Digistore24 auch Ansprechpartner und Zahlungsabwickler für die Endkunden zu werden.

Doch was bedeutet dies? Digistore24 übernimmt insbesondere die gesamte Zahlungsabwicklung. Wollen Kunden nun gegen einen Vertrag vorgehen, etwaige „Mängelrechte“ und/oder Einreden geltend machen, stellt sich die Frage, welche Rolle insoweit Digistore24 spielt.


In den Endkunden-AGB schreibt Digistore24 unter anderem:

(…) 2. Leistungsgegenstand

(…)

2. Der Kunde hat die Möglichkeit über die Online-Plattform unterschiedliche Produkte zu kaufen. Hierbei kann es sich um Neuware oder um gebrauchte Ware, digitale Inhalte, Dienstleistungen oder sonstige Leistungen handeln. Weiterhin bietet Digistore24 den Abschluss von Abonnements an, welche sich auf den Kauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen beziehen können. Wir verkaufen im eigenen Namen und für eigene Rechnung Produkte und Dienstleistungen von Händlern und Dienstleistern (nachfolgend bezeichnet als „Vertragspartner“), die sich für den Fall eines Vertragsschlusses zwischen uns und dem Kunden uns gegenüber zur unmittelbaren Leistungserbringung an den Kunden verpflichtet haben. Die Auslieferung des Produktes oder die Erbringung der Dienstleistung erfolgt somit über unsere Vertragspartner (deren Logo im Bestellprozess erscheint), die unsere Erfüllungsgehilfen sind. Das gilt ebenfalls für alle Arten von Dienstleitungen oder auch Mitgliedschaften.

3. Unsere Vertragspartner sind berechtigt, gegebenenfalls ergänzende produktspezifische Nutzungsbedingungen vorzuhalten. Hierbei kann es sich um ergänzende Lizenzvereinbarungen, Garantieverträge oder produktspezifische Vereinbarungen handeln. Diese gelten sodann zwischen dem Kunden und unserem Erfüllungsgehilfen.


Insoweit verkauft Digistore24 im eigenen Namen und für eigene Rechnung Produkte und Dienstleistungen von Händlern und Dienstleistern“, wird also unmittelbarer Vertragspartner der End-Kunden.

Aber Achtung: der Content-Anbieter (=Vertragspartner von Digistore24) kann ergänzende / weitere Bedingungen vereinbaren.


Was können wir für betroffene / unzufriedene Kunden tun?

Zunächst prüfen wir die rechtlichen Gegebenheiten im Einzelfall und ermitteln sodann, ob eine Anfechtung, ein Widerruf und/oder eine Aufhebung eines möglicherweise ungewollten Vertrages möglich ist. Im Rahmen unseres Vorgehens ist insbesondere die aktuelle Rechtsprechung zu verbraucherschutzrechtlichen Regelungen und auch zu Coaching-Verträgen zu berücksichtigen.

So ist u.a. auch zu prüfen, ob der Vertrag mit Digistore24 und/oder dem unmittelbaren Content-Anbieter ggf. nichtig und unwirksam ist oder ob dieser ggf. widerrufen oder angefochten werden kann.



Unser Rat 


Sind Sie mit einer Forderung der Digistore24 konfrontiert, die Sie nicht nachvollziehen können und/oder für unberechtigt halten? Dann helfen wir auch Ihnen gerne und stehen Ihnen zur Seite! Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.


Wir helfen Ihnen!


Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:


kontakt@e-commerce-kanzlei.de


Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:


0221. 9 758 758 0


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:


www.e-commerce-kanzlei.de



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)




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