DKG AG: Ab 2011 geschlossene Darlehensverträge widerruflich – Widerrufsjoker lebt

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Der Gesetzgeber hat den Widerrufsjoker für alle Kreditverträge, die bis zu dem 10.06.2010 geschlossen wurden, befristet. Selbst wenn die Widerrufsbelehrung falsch war, mussten Verbraucher bis zum 21.06.2016 widerrufen haben. Die Befristung gilt aber nicht für Verträge, die nach dem 10.06.2010 geschlossen wurden. Die Rechtslage für diese Verträge ist so, dass bei einer falschen Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt und der Ausstieg jederzeit möglich ist. Vermutlich gingen Bankenlobby und Gesetzgeber davon aus, dass es in diesem Zeitraum keine falschen Widerrufsbelehrungen mehr gab.

Weit gefehlt:

Das Oberlandesgericht München beispielsweise befand eine Widerrufsbelehrung der Sparkassen aus dem Jahr 2011 für falsch. Es gibt weitere Entscheidungen der Oberlandesgerichte und der erstinstanzlichen Gerichte. Nun aber hat es auch die DKB AG erwischt, die sich hinsichtlich ihrer ab 2011 gewährten Kredite auf der sicheren Seite wähnte. Das Landgericht Berlin verurteilte die DKB (Az.: 4 O 486/15), den Verbraucher aus dem Kredit zu entlassen und die Zahlungen des Verbrauchers zu verzinsen, so, als hätte der Verbraucher Geld bei der Bank angelegt. Ausschlaggebend war für das Landgericht Berlin, dass aus der Widerrufsbelehrung nicht mit hinreichender Deutlichkeit hervorging, wann die Widerrufsfrist begann. Diese begann nach der Rechtslage erst zu laufen, wenn der Verbraucher bestimmte Informationen („Pflichtangaben“) erhalten hatte. Diese zählte die DKB aber –wie zahlreiche andere Banken auch- nur beispielhaft auf. In der Belehrung heißt es wörtlich:

 „Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensvertrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

Verbraucher, die vor Beginn der Niedrigzinsphase Darlehensverträge abgeschlossen und ihren Hausbau oder Immobilienkauf finanziert haben, können auf einen niedrigeren Zins umschulden oder den Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung auf einen Schlag zurückzahlen. Jedenfalls ist es möglich, viele tausend Euro Zinsen zu sparen. Dies gilt nicht nur für Verbraucher, die bei der DKB einen Kredit aufgenommen haben, sondern dürfte auch für Kunden der ING-DiBa, der Sparkassen und der Volksbanken gelten. Wer rechtsschutzversichert ist, kann guten Gewissens den Gang vor Gericht wagen. In anderen Fällen kann die Einbindung eines Prozesskostenfinanzierers ratsam sein.

Der Verfasser prüft gerne Ihre Möglichkeiten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt per E-Mail und Telefon auf. Bevor Kosten entstehen, weist Sie der Verfasser ausdrücklich darauf hin.


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