Drei häufige Fehler bei betriebsbedingten Kündigungen – und wie sie zu einer höheren Abfindung führen können

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Betriebsbedingte Kündigungen sind ein sensibles Thema, das sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor erhebliche Herausforderungen stellt. Schon kleine Fehler können weitreichende Konsequenzen haben – insbesondere für den Arbeitgeber und hohe Abfindungszahlungen nach sich ziehen. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann solche Fehler oft aufdecken und für den betroffenen Arbeitnehmer eine deutlich höhere Abfindung herausholen. Unsere Kanzlei wurde vom Stern im Jahr 2022 und 2024 als eine der besten Kanzleien in Deutschland im Arbeitsrecht ausgezeichnet, das Magazin Focus listet Dr. Frank Zander, Fachanwalt für Arbeitsrecht, als einer von Deutschland Top-Anwälten im Jahr 2023. 

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In diesem Rechtstipp beleuchten wir drei häufige Fehler, die Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung machen und erklären, warum diese Fehler oft zu einer höheren Abfindung führen.

1. Fehler: Mangelhafte Sozialauswahl

Einer der gravierendsten Fehler, die Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung machen können, ist eine fehlerhafte Sozialauswahl. Nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, bei einer betriebsbedingten Kündigung bestimmte soziale Kriterien zu berücksichtigen. Dazu gehören das Alter des Arbeitnehmers, die Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und eine eventuelle Schwerbehinderung. Das Ziel dieser Sozialauswahl ist es, sozial schutzbedürftige Arbeitnehmer möglichst zu verschonen.

In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass Arbeitgeber diese Kriterien nicht richtig anwenden oder bei der Auswahl (bewusst) Fehler machen. Ein klassisches Beispiel: Der Arbeitgeber entscheidet sich, einen älteren, langjährig beschäftigten Mitarbeiter zu entlassen, obwohl ein jüngerer, unverheirateter Kollege mit geringerer Betriebszugehörigkeit zur Auswahl stünde. Solche Fehler können im Kündigungsschutzprozess leicht angefochten werden und führen oft dazu, dass die Kündigung unwirksam wird. Der Arbeitgeber ist dann oft bereit, eine höhere Abfindung zu zahlen, um den Rechtsstreit zu beenden.


2. Fehler: Unzureichende Dokumentation der unternehmerischen Entscheidung


Ein weiterer häufiger Fehler ist die unzureichende Dokumentation der unternehmerischen Entscheidung, die der betriebsbedingten Kündigung zugrunde liegt. Betriebsbedingte Kündigungen setzen voraus, dass der Arbeitsplatz aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung entfällt. Diese Entscheidung muss nachvollziehbar und gut dokumentiert sein. Es reicht nicht aus, wenn der Arbeitgeber lediglich behauptet, dass eine Umstrukturierung notwendig sei.


In der Praxis sieht es oft so aus, dass Arbeitgeber ihre Entscheidung nicht ausreichend belegen können. Sie geben beispielsweise an, dass ein Stellenabbau erforderlich sei, legen aber keine detaillierten betriebswirtschaftlichen Gründe vor. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wird hier sofort ansetzen und die Argumentation des Arbeitgebers hinterfragen. Wenn sich zeigt, dass die unternehmerische Entscheidung nicht hinreichend dokumentiert ist, kann die Kündigung vor Gericht leicht als unbegründet angesehen werden. Auch hier führt dies oft dazu, dass der Arbeitgeber eine höhere Abfindung anbietet, um den Prozess zu vermeiden.


3. Fehler: Fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats


In Unternehmen mit Betriebsrat ist die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats vor einer betriebsbedingten Kündigung zwingend erforderlich. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über die geplante Kündigung und die Gründe dafür umfassend informieren. Unterbleibt diese Anhörung oder wird sie fehlerhaft durchgeführt, ist die Kündigung allein aus diesem Grund unwirksam.
Ein häufiger Fehler ist, dass Arbeitgeber den Betriebsrat nicht ausreichend informieren oder wichtige Details verschweigen. Beispielsweise wird oft versäumt, den Betriebsrat über die Sozialauswahl oder die unternehmerische Entscheidung im Detail zu unterrichten. Wird der Betriebsrat nicht korrekt angehört, hat der Arbeitnehmer gute Chancen, vor Gericht zu gewinnen. Dies erhöht den Druck auf den Arbeitgeber, eine höhere Abfindung zu zahlen, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden.


Fazit: Fehlerhafte betriebsbedingte Kündigungen bieten Chancen für Arbeitnehmer


Betriebsbedingte Kündigungen sind für viele Arbeitnehmer ein Schock. Doch sie bieten auch Chancen. Die oben genannten Fehler – fehlerhafte Sozialauswahl, unzureichende Dokumentation und mangelhafte Anhörung des Betriebsrats – sind häufige Fallstricke, die Arbeitgeber teuer zu stehen kommen können. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann diese Fehler gezielt aufdecken und so die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers erheblich verbessern. In vielen Fällen führt dies dazu, dass der Arbeitnehmer eine deutlich höhere Abfindung erhält als ursprünglich angeboten. Daher lohnt es sich, bei einer betriebsbedingten Kündigung immer rechtlichen Rat einzuholen und die eigene Situation genau prüfen zu lassen.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen telefonischen ersten Einschätzung unter 0621/399997480 zur Verfügung. Unsere erfahrenen und ausgezeichneten Fachanwälte für Arbeitsrecht helfen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um das Thema Kündigung. Rufen Sie uns am besten gleich an und speichern Sie die Nummer unter Kündigungsanwalt!

Foto(s): Michael Zellmer

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