DS-GVO Abmahnung der IGD Interessensgemeinschaft Datenschutz e.V. |Fehlende SSL-Verschlüsselung
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Der Abmahner
Zum Schutz von Verbrauchinteressen verschickt der erst seit dem 06.03.2019 eingetragene Verein IGD Interessensgemeinschaft Datenschutz e.V. mit Sitz in Ludwigsfelde derzeit massenhaft wortgleiche Abmahnungen.
Der Vorwurf
Gerügt wird ein Verstoß gegen Art. 24 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO in der Gestalt, dass ein Kontaktformular nicht SSL verschlüsselt sei und somit keine sichere Übermittlung der Daten hergestellt wird.
Die Forderung
Die Abgemahnten werden aufgefordert, die Kosten aus der Abmahnung in Höhe von 285,60 € zu zahlen sowie eine mitgeschickte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Unsere Einschätzung
Ob der Verein überhaupt Abmahnbefugnisse hat, ist äußerst fragwürdig: Er könnte allenfalls seine Aktivlegitimation aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ziehen. Dafür müsste er aber die Angehörigkeit einer erheblichen Anzahl an Unternehmen zum Verein nachweisen, was wegen seines jungen Alters bzw. der erst kürzlich erfolgten Eintragung des Vereins bereits zweifelhaft scheint. Eine Verpflichtung, Website-Kontaktformulare zu verschlüsseln, um nicht gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das Telemediengesetz (TMG) zu verstoßen, besteht aber tatsächlich.
Unser Rat
Sie sollten sich keine Angst dadurch machen lassen, dass der Verein auf die Möglichkeit verweist, für seine Mitglieder Schadenersatzforderungen aus Art. 82 Abs. 1 DS-GVO geltend zu machen. Zunächst muss die Abmahnbefugnis anwaltlich überprüft werden. Sollte diese tatsächlich bestehen, kann wir gerne eine zu Ihren Gunsten modifizierte Unterlassungserklärung erstellen. Sprechen Sie uns an und wir stehen Ihnen gerne zur Seite!
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse:
Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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