DSGVO-Abmahnung + Schadensersatz wegen Google-Fonts durch RAAG-Kanzlei RA Dikigoros Kairis

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Uns wurden zwischenzeitlich mehrere Abmahnung der RAAG-Kanzlei (Rechtsanwalt Dikigoros Kairis) zur Prüfung vorgelegt. In den Abmahnschreiben wird die vermeintlich widerrechtliche Erhebung von IP-Adresse im Rahmen der Nutzung von Google-Fonts bemängelt.


Rechtsanwalt Kairis führt hierzu aus:

"(...) Denn nach dem Aufruf Ihrer Website musste meine Mandantschaft feststellen dass Sie nicht die Zustimmung meiner Mandantschaft besitzten, seine IP Adresse zu nutzen bzw. an den Internet Konzern Google durch Nutzung von Google Fonts weiterzuleiten." (sic!)

Im Weiteren wird sodann ein Schadensersatz in Höhe von 140,- EUR zzgl. MwSt. gefordert. Nicht nur dies, sondern auch die geforderte Geschäfstgebühr in Höhe von 30,- EUR zzgl. 20 EUR "Postentgelte" (jeweils zzgl. 19% MwSt.) werfen jeweils Fragen auf.


Unser Rat 

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

Der Vorwurf sollte juristisch überprüft werden, denn das Vorgehen des Abmahners wirft gewisse Fragen auf, sollte jedoch den betroffenen Seitenbetreiber auch dazu veranlassen, dringend die eigene Website (bzw. den Webshop) zu prüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen.

In diesem Fall bestehen unserer Meinung nach gute Verteidigungschancen.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls per E-Mail vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

hilfe@e-commerce-kanzlei.de


oder direkt über unser Kontaktformular:

https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe/


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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