DSGVO-Abmahnung von Olga Levkovski durch die Kanzlei Tuna | Datenschutzerklärung & DSGVO-Hinweis

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Der Abmahner

Frau Olga Levkovski vertreibt als gewerbliche Verkäuferin auf eBay unter dem Nutzernamen „strumpferia“ Strümpfe und Strumpfhosen. Wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht lässt Sie jetzt Wettbewerber durch die Kanzlei Tuna abmahnen.

Der Vorwurf

Den Abgemahnten wird jeweils vorgeworfen, keine Datenschutzerklärung vorzuweisen zu haben sowie keine Hinweise auf die DSGVO zu geben. Darin sei ein Verstoß gegen § 3a UWG und damit gegen das Wettbewerbsrecht zu sehen.

Die Forderung

Die nach der Forderung abzugebende Unterlassungserklärung sieht für Verstöße eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 € vor. Zusätzlich sollen die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 492,54 € (Streitwert 5.000 €) übernommen werden.

Unsere Einschätzung

Aufgrund der Nichtnennung der zu unterlassenden Handlung besteht die latente Gefahr der Geltendmachung einer Vertragsstrafe. Problematisch ist aber vor allem, dass bislang noch keine höchstrichterliche Entscheidung dahingehend ergangen ist, ob ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO im Sinne des Fehlens einer Datenschutzerklärung einen Wettbewerbsverstoß darstellt oder nicht. Davon ging bislang nur das LG Würzburg aus. Das LG Bochum, LG Wiesbaden und LG Magdeburg verneinen dies. Gegen die Abmahnung vorzugehen, da sie unberechtigt ist, verspricht daher großen Erfolg.

Unser Rat

Wegen der großen Erfolgsaussichten sollte ohne anwaltliche Prüfung die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben und auch die Zahlungsaufforderung zunächst nicht beglichen werden. Sprechen Sie uns an für eine kostenfreie und für Sie unverbindliche anwaltliche Ersteinschätzung. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung


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