EA 189 im Abgasskandal: Auch Audi-, Porsche-, Seat- und Škoda-Fahrer profitieren von BGH-Urteil

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Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. Mai 2020  ist ein positiver Zwischensieg für die deutschen Verbraucher im Abgasskandal. Der BGH hat festgestellt, dass den Käufern eines Fahrzeugs mit EA 189-Motor grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Von dieser höchstrichterlichen Entscheidung profitieren nicht nur VW-Fahrer, sondern auch Besitzer weiterer Automarken.

Der Bundesgerichtshof befasste sich in seinem Urteil von Ende Mai nicht mit dem Hersteller, sondern bezog sich auf den Motortyp EA 189. Die Entscheidungen bezüglich des Schadensersatzes beziehen sich damit nicht direkt auf Volkswagen, sondern auf den manipulierten Dieselmotor. Der EA 189 ist in weiteren Marken des VW-Konzerns verbaut – wurde also nicht ausschließlich in VW-Fahrzeugen eingesetzt. Insgesamt wurde der betroffene Motor mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in rund zehn Millionen Autos des gesamten Volkswagenkonzerns installiert. So ist der Motor in Dieselfahrzeugen folgender Marken zu finden:

  • VW
  • Audi
  • Porsche
  • Seat
  • Škoda

Diverse Marken mit EA 189-Motor ausgestattet

Das bedeutet: Fahrer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Porsche, Seat und Škoda können das verbraucherfreundliche Urteil nun nutzen, um den Abgasskandal für sich zu beenden – wenn ihr Wagen mit einem EA 189-Motor ausgestattet ist. Laut dem BGH-Urteil steht Verbrauchern ein Schadensersatz zu, da sie mit der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden. Dieser errechnet sich aus dem Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die Kilometer, die das Fahrzeug bereits zurückgelegt hat. Die Nutzungsentschädigung fällt jedoch geringer aus als der Wertverlust des vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs.

Die Land- und Oberlandesgerichte in Deutschland richten sich bei ihren Urteilen nach den Entscheidungen des obersten Gerichts – des BGH. Daher kann davon ausgegangen werden, dass bei ähnlichen Fällen ein ähnliches Ergebnis wie am 25. Mai 2020 erzielt wird. Die Chancen vor Gericht für Fahrzeugbesitzer mit EA 189-Motor stehen nun also besonders gut. Für das Urteil ist es übrigens nicht von Bedeutung, ob im Rahmen eines Rückrufs ein Softwareupdate auf die Motorsteuerung des EA 189 aufgespielt wurde.

Gute Chancen vor Gericht bei Kauf vor September 2015

Fahrzeughalter, die sich nicht sicher sind, welcher Motor in ihrem Wagen verbaut ist, können das mithilfe der Fahrzeugpapiere herausfinden. Gern übernehmen wir von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN die Überprüfung und beraten Sie im Anschluss kostenlos über Ihre individuellen Chancen bei einer Klage gegen den Autohersteller.

Es können jedoch nur Verbraucher erfolgreich klagen, die ihr Fahrzeug vor dem 22. September 2015 gekauft haben. Seit diesem Datum ist bekannt, dass Volkswagen die Abgasreinigung manipuliert hat. Daher hätte Verbrauchern nach Herbst 2015 bewusst sein müssen, dass in einem VW-Dieselfahrzeug eine Abschalteinrichtung aktiv sein könnte. Käufe nach dem 22. September 2015 werden daher nicht entschädigt.

Fahren auch Sie einen VW, Audi, Porsche, Seat oder Škoda mit einem EA 189-Motor? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um mehr über Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Abgasskandal zu erfahren. Wir helfen Ihnen gern!



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