EEV AG - Vorstand verschweigt die angeordnete Zwangsversteigerung des Biomasseheizkraftwerks Papenburg

  • 2 Minuten Lesezeit

Zwangsversteigerung des Biomasseheizkraftwerks Papenburg

Wie die Hannover Allgemeine Zeitung (HAZ) in einem Artikel vom 18.09.2015 berichtet, hat das Amtsgericht Papenburg bereits im Mai dieses Jahres die Zwangsversteigerung des Biomasseheizkraftwerks angeordnet. Dem Artikel zufolge ist die Vollstreckung auf Betreiben der Verkäufergesellschaft ETANAX Holding GmbH eingeleitet worden, da die EEV AG offensichtlich den Kaufpreis noch nicht vollständig gezahlt hat. Nach den Problemen bei der Realisierung des Projekts Offshore-Windpark Skua droht also nunmehr auch die nahezu einzige Einnahmequelle der EEV AG, auszufallen.

Vorstand der EEV AG verschweigt Anlegern die Zwangsversteigerung

Noch im Juni 2015 machte der neue Vorstand EEV AG, Bernhard Faber den beunruhigten Anlegern in seinem Newsletter Hoffnung auf baldige Gewinne. So heißt es in dem Schreiben an die Anleger: „Wir rechnen ab 2016 für das Kraftwerk mit Gewinnen von 2,5 Millionen Euro pro Jahr.“ Sollte die EEV AG die Zwangsversteigerung nicht noch abwenden können, dürfte die Prognose hinfällig sein.

In dem Newsletter entschuldigte sich Faber weiterhin „für die mangelhafte Kommunikation der letzten Monate“ und versprach „ab sofort wieder für einen regelmäßigen und vollständigen Informationsfluss bei der EEV AG zu sorgen". Dieses Versprechen scheint aber nicht das Papier wert zu sein, auf dem es gedruckt wurde. So muss sich der neue Vorstand die Frage gefallen lassen, warum er den Anlegern in dem Newsletter die bereits im Mai eingeleitete Zwangsversteigerung des einzigen werthaltigen Unternehmenswerts  verschwiegen hat. Offensichtich  bleibt es auch unter dem neuen Vorstand Bernhard Faber bei der bisher geübten intransparenten Kommunikation.

Zum Hintergrund

Die EEV AG hatte seit dem Jahr 2012 durch die Emission von Genussrechten und Nachrangdarlehen den Erwerb zweier Gesellschaften – der EEV BioEnergie GmbH & Co. KG sowie der OWP Skua GmbH – zu einem Kaufpreis von um die EUR 30 Mio. finanziert. Während die OWP Skua GmbH mit der Projektierung eines Offshore-Windparks in der AWZ der Nordsee und dessen Verkauf nach den Prognosen der EEV AG ab dem Jahr 2015 Erlöse von EUR 50 Mio. einbringen sollte, sollte der Betrieb des Biomasseheizkraftwerks Papenburg laufende Erträge generieren und die Zinszahlungen an die Investoren sichern.

Nachdem bereits die Genehmigungsfähigkeit des Offshore-Windparks Skua aufgrund seiner Lage in einem militärischen Übungsgebiet von der Genehmigungsbehörde angezweifelt wurde und damit auch der prognostizierte Verkaufserlös im Jahr 2015 nicht mehr realisiert werden kann, ist nunmehr auch die letzte Einnahmequelle der EEV AG bedroht.

Das Biomasseheizkraftwerk war Ende 2013 mit einer Buchgrundschuld über EUR 32.340.000,00 belastet, um die Kaufpreisforderung der ETANAX Holding GmbH gegen die EEV AG abzusichern. Darüber hinaus sichern Grundschulden auch die Darlehensforderungen von Investoren, denen im Rahmen einer Ergänzungsvereinbarung zu den Partiarischen Darlehen Grundpfandrechte abgetreten wurden.

Anleger sollten ihre Ansprüche sichern

Anleger der EEV AG sollten jetzt dringend anwaltlichen Rat einholen und schnellstmöglich ihre Ansprüche gegen die EEV AG sichern. Müller Seidel Vos Rechtsanwälte vertritt bereits eine Vielzahl von EEV-Anlegern und bietet betroffenen Investoren eine kostenlose Erstberatung an. Interessierte Anleger können sich gerne an Rechtsanwalt Yoon oder Rechtsanwalt Müller von Müller Seidel Vos Rechtsanwälte wenden.

Kontakt:

Müller Seidel Vos Rechtsanwälte

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.muellerseidelvos.de/category/eev.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Heiko Müller

Beiträge zum Thema