Ehrenschutz eines Berufsverbands - So wehren Sie sich erfolgreich gegen Falschbehauptungen

  • 3 Minuten Lesezeit

Jemanden in eine bestimmte "politische Ecke" zu stellen, ist seit Jahren ein Mittel, um das Ansehen des Opfers zu schädigen. Neben natürlichen Personen können sich aber auch Vereine, Verbände, Unternehmen oder Gesellschaften gegen Falschbehauptungen, Beleidigungen oder Schmähungen wehren und so die Unterlassung solcher Aussagen erreichen. 

Was und wer ist geschützt

Bei Beleidigungen und Beschimpfungen ist es offensichtlich, dass die betroffene Person sich wehren kann und solche Aussagen nicht hinnehmen muss. Dass dieses Recht auch Personengruppen oder -vereinigungen zusteht, ist schon nicht mehr Jedem bekannt. 

Spätestens wenn es um verstecktere oder subtilere Aussagen geht, die zwar schwerer zu erkennen, aber mindestens genauso schädlich für das Ansehen des Betroffenen sein können, ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit oft schwer zu beurteilen.

Die Rechtsprechung unterscheidet zunächst grob in Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen.  Dabei wird vereinfacht gesprochen als Tatsachenbehauptung betrachtet, was beweisbar ist, während eine Meinung vorliegt, wenn der Äußernde seine Auffassung oder sein Dafürhalten ausdrückt. Eine Grenze der Zulässigkeit ist immer dann erreicht, wenn es dem Äußernden bei sogenannter Schmähkritik nur noch um Herabsetzung des Opfers und nicht mehr um eine Auseinandersetzung mit der Sache geht. Echte Schimpfwörter (wie z.B. "Ar...loch") sind als Formalbeleidigung also fast immer unzulässig.

Im Bereich der Tatsachenbehauptungen ist in der Regel nur die Wahrheit erlaubt, während unwahre Behauptungen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind.

" Unrichtige Information ist unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Gut, weil sie der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Aufgabe zutreffender Meinungsbildung nicht dienen kann"

  (Beschluss des BVerfG v. 3.6.1980 -  1 BvR 797/78

Bei der Bewertung der Zulässigkeit einer Aussage ist aber nie nur eine bestimmte Passage, sondern immer die gesamte Aussage in dem Zusammenhang zu bewerten, in dem sie gefallen ist. 


Die Abgrenzung ist oft schwierig

Wo Meinungsäußerung aufhört und Tatsachenbehauptung beginnt, ist oft eine schwer zu beantwortende Frage. So gibt es zum Beispiel das in der Rechtsprechung entwickelte Modell der "Meinungsäußerung mit Tatsachenkern", bei dem zwar der Ausdruck einer Auffassung im Vordergrund steht, die aber auf einer theoretisch beweisbaren Tatsache beruht. Immer wenn es bei solchen Verfahren um Tatsachen geht, muss übrigens der Äußernde und nicht etwa das "Opfer" beweisen, welche Tatsachen zutreffen und welche nicht. Dieser Aspekt ist häufig ausschlaggebend für das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens. 

In einem prominenten Fall, betreffend den Sänger Xavier Naidoo hat sich kürzlich auch das Bundesverfassungsgericht erneut mit diesen Fragen befasst und festgestellt, dass eine Rednerin den Sänger im Zusammenhang mit einem bestimmten Vortrag wohl zulässigerweise als Antisemit bezeichnet hat. Das letzte Wort haben allerdings die Fachgerichte.

 (Beschluss des BVerfG vom 11.11.2021 - 1 BvR 11/20 - )  




In einer gerade von uns erwirkten Entscheidung war es ausschlaggebend, ob die Aussage "Teile der freien Bauern suchen bewusst die Nähe zur AFD" eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellt. Dies wurde vom Landgericht Halle entsprechend unserem Antrag bejaht. 


In dem konkreten Fall hatte ein Bundestagsabgeordneter diese Aussage in einem Interview aufgestellt, den er einer landwirtschaftlichen Fachzeitung gegeben hatte. 

Der von uns vertretene Berufsverband, in dem sich familiengeführte Landwirtschaftsbetriebe zusammen schließen, wollte sich diese Behauptung nicht gefallen lassen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung war letztlich trotz Widerspruch des Bundespolitikers erfolgreich.

UPDATE: Nachdem auch das für die Berufung des Beklagten zuständige OLG Naumburg unsere Rechtsauffassung bestätigte, nahm der Beklagte seine Berufung im Oktober 2022 zurück.

 

Fazit

Auch wenn das Ergebnis oft für den juristischen Laien nicht leicht vorherzusagen ist: Lassen Sie sich Herabsetzungen, Beleidigungen und falsche Behauptungen betreffend Ihre Person, oder eine Gesellschaft oder eines Vereins nicht einfach so gefallen. 

Gerne beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten und Erfolgsaussichten. Auch Politiker oder andere vermeintlich "große Gegner" müssen Ihren Achtungsanspruch wahren und können gerichtlich in die Schranken gewiesen werden. 

Foto(s): Rechtsanwalt Stephan Stiletto


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Stephan Stiletto

Beiträge zum Thema