Eigenbedarfskündigung – Wann sie missbräuchlich sein kann – Aktuelle Rechtsprechung

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Grundsätzliches zum Thema Eigenbedarfskündigung

Eigenbedarfskündigungen sind ein häufiges Thema für Vermieter. Hierbei beendet der Vermieter das Mietverhältnis, weil er die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Dieses Vorgehen ist an strenge Voraussetzungen gebunden, die im § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB geregelt sind. Eine sorgfältige Prüfung der Umstände ist essenziell, da eine ungerechtfertigte Kündigung rechtliche Konsequenzen haben kann.


Der Beschluss des Landgerichts Berlin - Hintergründe und Entscheidung

Im Fall des Landgerichts Berlin (LG Berlin, Beschluss vom 19. Juli 2023 – 64 S 260/22) wurde die Missbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung hervorgehoben. In diesem spezifischen Fall wurde entschieden, dass eine Kündigung dann missbräuchlich nach § 242 BGB ist, wenn die Auswahl der Wohnung und des zu kündigenden Mietverhältnisses nicht den tatsächlichen Bedürfnissen der Bedarfsperson folgt. Vielmehr wurden im gegebenen Fall die Bedürfnisse durch die Auswahl der Wohnung erst geweckt und bestimmt.


Wichtige Argumente und Überlegungen im Urteil

Das Gericht stellte klar, dass abstrakte Erwägungen wie eine nicht absehbare, aber wünschenswerte zukünftige Familiengründung nicht ausreichen, um eine Eigenbedarfskündigung zu rechtfertigen. Es betonte die Bedeutung konkreter, aktueller Bedürfnisse und plädierte gegen das Konzept eines "überhöhten Wohnbedarfs". Dies spiegelt die Bedeutung des § 573 Abs. 3 BGB wider, der konkrete Angaben zum Eigenbedarf in der Kündigung vorschreibt.


Praktische Ratschläge für Vermieter und Mieter


Für Vermieter

Bevor Sie eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, prüfen Sie, ob diese den tatsächlichen und aktuellen Bedürfnissen entspricht. Eine gut begründete und dokumentierte Kündigung ist essentiell, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.


Für Mieter

Bei Erhalt einer Eigenbedarfskündigung lohnt sich eine Überprüfung der Begründung. In Fällen, in denen die Kündigung auf vagen oder zukünftigen Plänen basiert, könnte sie anfechtbar sein.


Fazit

Die Entscheidung des LG Berlin verdeutlicht die Wichtigkeit einer gründlichen Prüfung und einer soliden Begründung bei Eigenbedarfskündigungen. Sowohl Vermieter als auch Mieter sollten sich der Rechtslage bewusst sein und gegebenenfalls fachkundigen Rat einholen, um ihre Rechte und Pflichten vollständig zu verstehen und zu wahren.


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