Eigenmächtig in den Urlaub gefahren: Kündigung rechtens?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Die Urlaubsreise rückt näher, man freut sich auf Sonne, Strand und Meer, und hört plötzlich vom Arbeitgeber: „Ich will nicht, dass du in den Urlaub fährst; deshalb bleibst du hier!“ Was kann man jetzt als Arbeitnehmer tun? Riskiert man die Kündigung, wenn man trotzdem in den Urlaub fliegt? Antworten hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck.

Ob man in einer solchen Situation in den Urlaub fahren darf, hängt regelmäßig davon ab, ob der Chef den Urlaub genehmigt hat. Denn: Eine bereits erteilte Genehmigung für den Erholungsurlaub kann der Chef regelmäßig nicht mehr widerrufen.

Die entscheidende Frage ist in solchen Fällen: Kann der Arbeitnehmer beweisen, dass der Chef ihm den Urlaub gewährt hat? Falls man die Genehmigung des Chefs schriftlich und unmissverständlich nachweisen kann, darf man seinen Urlaub grundsätzlich antreten und wie geplant ins Flugzeug steigen. Die Kündigung braucht man dann regelmäßig nicht zu befürchten.

Allerdings: Der Chef pfeift seinen Mitarbeiter selten zurück, wenn die Genehmigung schwarz auf weiß vorliegt. Meist weiß der Chef, dass er den Urlaub – wenn überhaupt – nur mündlich genehmigt hat, vielleicht zwischen Tür und Angel und auf keinen Fall vor Zeugen. Wie sollte sich der Arbeitnehmer hier verhalten?

Wurde der Urlaub nicht eindeutig und nachweisbar genehmigt, rate ich als Arbeitsrechtler dringend davon ab, eigenmächtig in den Urlaub zu fahren! In solchen Fällen riskiert der Arbeitnehmer: Zuerst die Abmahnung, und am zweiten Tag, wenn er auf die Abmahnung hin nicht aus dem Urlaub zurückkehrt, die wirksame Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Gegen diese Kündigung kann der Arbeitnehmer zwar Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens einreichen – ohne den Nachweis einer Genehmigung für den Urlaub sind die Chancen der Klage allerdings oft eher gering.

Was kann man als Arbeitnehmer tun, wenn man sich unsicher ist, die Genehmigung gerichtsfest nachweisen zu können? Eine Möglichkeit ist: Eine einstweilige Verfügung des Gerichts, wo der Arbeitnehmer im Schnellverfahren klären lassen kann, ob er in den Urlaub fahren darf oder nicht. Bevor man sich an das Arbeitsgericht wendet, sollte man zuerst den Rat eines Arbeitsrechtlers einholen.

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