Eigenmächtig in Quarantäne – fristlose Kündigung

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Durch die Corona-Pandemie kommen auch im Arbeitsrecht immer wieder neue Probleme hinzu. Gelöst werden sie nach den bislang geltenden Regeln aus dem Gesetz und der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze.

So droht eine Kündigung wegen eines Fehlverhaltens, wenn gegen eine arbeitsvertragliche Pflicht verstoßen wurde. Ist der Verstoß so gravierend, dass eine Einhaltung einer Frist nicht zumutbar ist, kann auch eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.

Eine solche Kündigung sprach das Arbeitgeber einem Mitarbeiter aus, der sich aus Sicht des Arbeitgebers geweigert hatte, den Weisungen Folge zu leisten. Der Mitarbeiter, ein Webentwickler, befand sich aufgrund der Pandemie im Homeoffice. Aufgrund der Einarbeitung neuer Mitarbeiter sollte er für mehrere Tage ins Büro kommen und dort die Einarbeitung vornehmen. Nach der Einarbeitung wollte der Arbeitnehmer Urlaub nehmen.

Zunächst begann er ordnungsgemäß mit der Einarbeitung. Noch vor deren Beendigung teilte er dem Arbeitgeber mit, er werde vor dem Urlaub nicht mehr ins Büro kommen. Er werde die Tage nur noch im Homeoffice arbeiten. Durch diese Selbstisolation wollte der Arbeitnehmer sicherstellen, dass er möglichst risikofrei den Urlaub antreten könne um so seine Familie besuchen zu können. Die Absicht ist sicherlich nachvollziehbar, allerdings hat der Arbeitgeber daraufhin die fristlose Kündigung ausgesprochen.

Die dagegen erhobene Kündigungsschutzklage blieb in der ersten Instanz erfolglos. Das Arbeitsgericht Kiel sah hier einen besonderen Kündigungsgrund. Die Weisung des Arbeitgebers, die Mitarbeiter einzuarbeiten, war rechtmäßig. Auch die Maßnahmen zum Arbeitsschutz wurden vor Ort umgesetzt. Einen Anspruch auf Homeoffice gab es in der vorliegenden Situation nicht. Der Arbeitnehmer hat die eigenen Interessen derart stark gegenüber den betrieblichen vorangestellt, dass die Einhaltung einer Kündigungsfrist unzumutbar war.

Insoweit ist, ob pandemiebedingt oder nicht, immer Vorsicht geboten, wenn die Weisungen des Arbeitgebers ignoriert werden.


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