Einschnitte beim Widerrufsrecht – Immobiliendarlehen jetzt widerrufen

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Im Jahr 2002 hatte die Bundesregierung das Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen eingeführt. Nun plant sie offenbar gravierende Einschnitte – zu Lasten des Verbrauchers und zum Vorteil der Banken. Der viel zitierte Widerrufsjoker könnte schon im nächsten Jahr nicht mehr stechen.

Hintergrund ist die Umsetzung der europäischen Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie zum 21. März 2016. „Das Gesetz gilt zwar eigentlich für neu abgeschlossene Darlehen zur Immobilienfinanzierung und soll den Verbraucherschutz erhöhen. Offenbar gibt es aber Pläne der Bundesregierung Regelungen für Altverträge einzufügen. Diese würden in der Konsequenz das Aus für den Widerrufsjoker bedeuten. Der Widerruf eines Immobiliendarlehens wäre dann voraussichtlich nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich. Für Kreditnehmer, die ihr Baudarlehen noch widerrufen möchten, empfiehlt es sich also, umgehend zu handeln”, erklärt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Seine Kanzlei hat schon zahlreiche Verbraucher beim Widerruf von Darlehen unterstützt.

Seit 2002 gibt es das Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen. Dazu gehört, dass die Kreditnehmer ordnungsgemäß über ihre Widerrufsmöglichkeiten belehrt werden müssen. Dazu wurden den Banken und Sparkassen Musterwiderrufsbelehrungen zur Verfügung gestellt. Diese wurden wiederum von den Kreditinstituten häufig eigenmächtig in abgewandelter Form verwendet. Kleine Änderungen in den Musterbelehrungen führten zu einer großen Wirkung. Die Verbraucherzentrale Hamburg stellte beispielsweise fest, dass die verwendeten Widerrufsbelehrungen bei mehr als 80 Prozent der Immobiliendarlehen fehlerhaft sind. „Das hat zur Folge, dass die Widerrufsbelehrungen ungültig sind und die 14-tägige Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde. Verbraucher konnten und können also den sog. Widerrufsjoker ziehen, ihren Darlehensvertrag widerrufen und angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase günstig umschulden oder den Kredit vorzeitig ablösen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen”, erläutert Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Für die Banken ist der Darlehenswiderruf also ein denkbar schlechtes Geschäft. Daher sei es auch eher die Ausnahme, dass sie den Widerruf klaglos akzeptieren, weiß Cäsar-Preller aus Erfahrung. Doch die Rechtslage sei in den meisten Fällen eindeutig. „Hinzu kommen auch noch aktuelle Gerichtsentscheidungen, die den Banken die Argumente nehmen, wenn sie den Widerruf nicht akzeptieren wollen. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt unlängst entschieden, dass sich die Banken nicht auf Vertrauensschutz also die Verwirkung des Widerrufsrechts berufen können (Az.: 17 U 202/14)”, sagt Cäsar-Preller. Mit seiner Entscheidung vom 22. September 2015 hat der Bundesgerichtshof die Verbraucherrechte noch einmal gestärkt (Az. XI ZR 116/15). Demnach haben die Verbraucher nach einem erfolgreichen Widerruf des Darlehens auch Anspruch auf Nutzungsentschädigung.

„Zufall oder nicht. Ausgerechnet jetzt sickert durch, dass das Widerrufsrecht beschnitten und der Widerrufsjoker aus dem Spiel genommen werden soll”, sagt Cäsar-Preller. Noch sei der Widerrufsjoker aber im Spiel und kann auch noch gezogen werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Die Erstberatung, ob ein Widerruf möglich ist, ist kostenlos.

Joachim Cäsar-Preller ist Mitglied der Arbeitsgruppe Widerruf, ein Zusammenschluss von Rechtsanwälten und Kanzleien, der sich intensiv mit dem Widerruf von Darlehen befasst und die Interessen der Verbraucher vertritt. Die AG tritt für den Erhalt des Widerrufsjokers ein und positioniert sich gegen die Pläne der Bundesregierung (http://www.jetzt-widerrufen.de).

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller



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