Einstw. Verfügung: Nediljko I. / Lifestyle Systems 24/7 wg. Verkaufs v. Microsoft-Produkt-Keys

  • 1 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine einstweilige Verfügung vor, welche Rechtsanwalt Marcel van Maele für Herrn Nediljko I., handelnd unter seiner geschäftlichen Bezeichnung „Lifestyle Systems 24/7“, hat beantragen lassen.

Dem Verfügungsantrag nach soll der Antragsgegner einfache Produkt Keys entgegen den Tatsachen als angebliche Lizenzen für Microsoft-Computerprogramme angeboten haben, wobei diese unter den Zeichen „Microsoft“ oder „Windows“ laufenden Produkte nicht mit der Einwilligung der Microsoft Inc. erstmalig in den Verkehr gebracht worden sein sollen. Da der Antragsteller, Herr I., keine eigenen Rechte an den Microsoft-Produkt-Keys besitzt, wird der Verfügungsantrag auf ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gestützt, namentlich auf die §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 1, 8, 12 ff UWG.

Mit dem Verkauf ungültiger Lizenzen soll aus Sicht des Antragstellers und – vorläufig – des Landgerichts Frankfurt a. M. ein Wettbewerbsverstoß begangen worden sein, da Verbraucher über den Inhalt des Angebotes getäuscht worden seien.

Festgesetzt wurde vorliegend ein Streitwert von 150.000 €. Offenbar wurde der – angesichts des wettbewerbsrechtlichen Vorwurfs der Irreführung – hier sehr beachtliche Streitwert dem Urheber- oder Markenrecht entnommen.

Kompetenter Rechtsbeistand durch die Fachkanzlei Dr. Wallscheid & Drouven

Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und Urheber- und Medienrecht vertreten wir seit Jahren viele Mandanten, die wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder markenrechtliche Probleme haben. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer jahrelangen Erfahrung, insbes. mit Abmahnungen und Verfügungen, sowie von unserer Spezialisierung auf dem Gebiet des Wettbewerbs-, Urheber-, und Markenrechts.

Sofern Sie eine wettbewerbsrechtliche, urheber- oder markenrechtliche Frage haben, abgemahnt wurden oder bereits das gerichtliche Verfahren erreicht haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Schicken Sie uns zu diesem Zweck ggf. ein Fax oder eine E-Mail mit der Abmahnung oder Verfügung oder rufen uns direkt an. Das kostenlose Erstgespräch ist für Sie unverbindlich. Sie entscheiden erst anschließend, ob unsere Kanzlei Ihren Fall bearbeiten soll.

Timm Drouven, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema