Einstweilige Verfügung gegen Postbank auf Freigabe eines Girokontos

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Chaotische Verhältnisse bei der Postbank

Ich hatte hier schon am 18.08.2023 darüber berichtet, dass bei der Postbank chaotische Verhältnisse herrschen. Zum Beispiel werden Kredite wochenlang nicht ausgezahlt, nach dem Verkauf von Immobilien ewig lange keine Löschungsbewilligungen erteilt und Girokonten nach erledigter Pfändung nicht freigegeben.

In einem Fall hatte die Krankenkasse irrtümlich das Girokonto meines Mandanten gepfändet. Obwohl die Krankenkasse der Postbank bereits mit Schreiben vom 11.08.2023 mitgeteilt hatte, dass sich die Pfändung erledigt habe, hat die Postbank das Girokonto meines Mandanten, das ein höheres Guthaben aufweist, bis heute nicht freigegeben. Mein Mandant ist hierdurch bereits in große Not geraten. Unter anderem droht die Kündigung des Mietvertrages, weil die Postbank den Dauerauftrag nicht ausgeführt hat, und die Kündigung von Krediten, weil die Postbank die Lastschriften der Banken nicht eingelöst hat. Mittlerweile muss sich mein Mandant sogar schon Sorgen darüber machen,  wie er demnächst die Lebensmittel für seine Familie bezahlen soll.

Einstweilige Verfügung

Vor diesem Hintergrund habe ich beim Landgericht Frankfurt am Main am Montag dieser Woche eine einstweilige Verfügung gegen die Postbank (genauer gesagt gegen die Deutsche Bank, weil diese die Postbank übernommen hat) beantragt. Das Landgericht Frankfurt hat dem Antrag bereits am Dienstag stattgegeben. Die einstweilige Verfügung lautet:

"Der Antragsgegnerin wird im Wege einstweiliger Verfügung – wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung – aufgegeben, die Kontosperre bezüglich des Kontos des Antragstellers mit der Kontonummer DE05 xxx 01 mit sofortiger Wirkung vollständig aufzuheben und den Antragsteller im Rahmen seiner vertraglichen Verfügungsbefugnis über das Konto verfügen zu lassen, insbesondere durch Beauftragung der üblichen Zahlungsvorgänge für das Girokonto des Antragstellers mit der IBAN DE05 xxx 01, wie z.B. Bargeldabhebungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge, Kartenzahlungen.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Antragsgegnerin ein Ordnungsgeld bis zu € 250.000,00 und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten – zu vollstrecken an ihrem Vorstand – angedroht."

Frist gesetzt und Ordnungsgeld angedroht

Hiermit habe ich der Postbank bis Freitag, 12:00 Uhr, eine Frist zur Freigabe des Girokontos gesetzt und angekündigt, andernfalls bei Gericht einen Antrag zu stellen, gegen die Postbank ein Ordnungsgeld zu verhängen.

Ich werde nächste Woche berichten, wie sich dieser Fall weiterentwickelt hat.



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