Einzel-, Firmen-, Konzern- oder Gruppenunterstützungskasse? Vorteile und Nachteile

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1. Gestaltungsmöglichkeiten von Unterstützungskassen 

Unterstützungskassen sind einer der fünf Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung. Sie sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt und definiert.

Unterstützungskassen können in vielerlei Hinsicht unterschieden werden. Hinsichtlich der Finanzierungsart gibt es sowohl rückgedeckte Unterstützungskassen als auch pauschaldotierte Unterstützungskassen. Im ersteren Fall fließt die Liquidität aus dem Unternehmen ab und wird systembedingt in Versicherungsprodukte investiert, im anderen Fall bleibt die Liquidität im Unternehmen bzw. kann frei in Kapitalanlagen investiert werden (siehe hierzu auch meine Rechtstipps zu rückgedeckter bzw. pauschaldotierter Unterstützungskasse, und auch zur freien Kapitalanlage). Rückgedeckte Unterstützungskassen können noch in Versicherer-Unterstützungskassen oder freie und unabhängige Unterstützungskassen unterschieden werden.

Unterstützungskassen können auch nach der Rechtsform unterschieden werden. Hier gibt es Unterstützungskassen in der Rechtsform der GmbH, der Stiftung oder des eingetragenen Vereins; der eingetragene Verein ist die in der Praxis am häufigsten anzutreffende und aus verschiedenen Gründen auch sinnvollste Rechtsform. 

Hinsichtlich der Trägerunternehmen, die in der jeweiligen Unterstützungskasse ihre Versorgungswerke organisieren, lassen sich Einzel- oder Firmenunterstützungskassen, Konzernunterstützungskassen oder Gruppenunterstützungskassen unterscheiden.

Bei Einzel- oder Firmenunterstützungskassen ist nur ein Trägerunternehmen in der Unterstützungskasse organisiert. Nur dieses Unternehmen versorgt damit seine Mitarbeiter.

In einer Konzernunterstützungskasse sind es regelmäßig mehrere bzw. alle Unternehmen eines Konzerns bzw. einer Unternehmensgruppe.

Eine Gruppenunterstützungskasse dagegen ist offen für viele Unternehmen unterschiedlichster Branchen oder auch unterschiedlichster Größe oder regionaler Herkunft.

 

2. Vorteile und Nachteile von Einzelunterstützungskassen bzw. Firmenunterstützungskassen 

In einer Firmenunterstützungskasse ist ein Unternehmen allein für sich. Es gestaltet alles so, wie das Unternehmen es möchte. Die Gründungsmitglieder sind in der Rechtsform des eingetragenen Vereins sieben natürliche oder juristische Personen. Sie stellen meist den Vorstand (ein bis drei Vorstände im Normalfall), geben der Unterstützungskasse den Namen und nehmen auch Änderungen in der Satzung vor, wenn es geboten erscheint.

Die Möglichkeit den oder die Vorstände der Unterstützungskasse zu stellen und den Namen, meist in Verbindung zum Unternehmensnamen, festzulegen und damit auch ein gewisses „social branding“ vorzunehmen, gilt als ganz wesentlicher Vorteil.

Der Nachteil, der sich allerdings ergibt, ist zum einen auf der Kostenseite zu sehen. Tätigkeiten für die Unterstützungskasse selbst, wie Jahresabschlusserstellung, Steuererklärungen, Steuerfreistellungen, Betriebsprüfungen, Mitgliederversammlungen, Beiratswahlen etc. führen hier zu einem Zusatzaufwand, der zumindest bei kleineren Unternehmen meist in den üblichen Verwaltungsgebühren der Unterstützungskasse nicht enthalten ist.

Da die Unterstützungskasse in Bezug auf die Körperschaftssteuer nicht segmentiert betrachtet wird sondern nur als Gesamtheit, greifen die Vorteile einer wachsenden Gruppenunterstützungskasse hier nicht. Dies führt dazu, dass das tatsächliche Kassenvermögen schneller das höchstzulässige Kassenvermögen erreicht, da dieses, anders als in der Gruppenunterstützungskasse, nicht durch immer neue Unternehmen oder andere wachsende Unternehmen mitwächst und dadurch eine partielle Steuerpflicht verhindert.

Ein entscheidendes Problem ist die partielle Steuerpflicht für eine Firmenunterstützungskasse allerdings nicht. Man sollte dieses Problem jedoch kennen und quantifizieren können, deshalb sollte dieser Punkt grundsätzlich in einer Hochrechnung enthalten sein.

Bei einer Einzelunterstützungskasse ist ggfs. auch eine Mitbestimmung gegeben und auch der Vorstand ist paritätisch zu besetzen.  

 

3. Vorteile und Nachteile einer Konzernunterstützungskasse 

Im Ergebnis gilt für die Konzernunterstützungskasse das gleiche wie für die Einzelunterstützungskasse.

Dem geschlossenen Kreis mit den Vorteilen bei der Organbesetzung und Namensgebung steht das Thema Mitbestimmung nicht nur bei der Festlegung der Versorgungsordnung sondern bereits bei Gründung und Satzungsaufstellung und der paritätischen Besetzung der Organe gegenüber.

Das Thema partielle Steuerpflicht gilt hier genauso.

 

4. Vorteile und Nachteile einer Gruppenunterstützungskasse

Mit einer Gruppenunterstützungskasse ist man regelmäßig in einer größeren Organisation und muss sich um manche Dinge weniger kümmern.

Eine Betriebsprüfung auf Ebene der Unterstützungskasse berührt das einzelne Trägerunternehmen weniger. Die Mitgliederversammlung als höchstes Organ entscheidet die wesentlichen Dinge. Hier ist das eigene Trägerunternehmen eines unter vielen mit den damit verbundenen Vorteilen und Nachteilen.

Der eigene Firmenname steht hier eher im Hintergrund, außer die Unterstützungskasse hebt diesen für das jeweilige Segment in den Dokumenten hervor.

Großer Vorteil ist das Wachstum der Gruppenunterstützungskasse. Dieses schafft immer neues höchstzulässiges Kassenvermögen. Die partielle Steuerpflicht verschiebt sich dadurch mehr und mehr in die Zukunft. Für kein Unternehmen kann in einer Gruppenunterstützungskasse die partielle Steuerpflicht früher beginnen oder höher ausfallen als in einer Einzelunterstützungskasse. Solange die Kasse wächst, tritt die partielle Steuerpflicht immer später ein und ist vom Umfang her auch geringer, da jeder Eintritt eines neuen Trägerunternehmens den bereits in der Unterstützungskasse befindlichen Trägerunternehmen zu Gute kommt.

Dadurch entsteht auch auf anderer Ebene kein Nachteil. Da § 4 d EStG die Segmentierung, die das Körperschaftsteuergesetz nicht kennt, zur Voraussetzung macht, kann dadurch jedes Trägerunternehmen seine Betriebsausgaben so geltend machen, als wäre es das einzige Trägerunternehmen in der Unterstützungskasse.

 

5. Fazit 

Ob Einzel- oder Gruppenunterstützungskasse ist immer eine Frage der Prioritäten und der Entscheidung im Einzelfall. Eine generelle Empfehlung kann nicht gegeben werden. Es sind immer nur die Auswirkungen - ob auf Softfacts oder Hardfacts -zu beurteilen und zu bewerten.

Gerne helfe ich Ihnen bei der Gründung Ihrer Unterstützungskasse oder begleite den Beitritt in eine Gruppenunterstützungskasse.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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