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Betriebliche Altersversorgung: Mit dem Arbeitgeber für die Rente vorsorgen

  • 3 Minuten Lesezeit
Betriebliche Altersversorgung: Mit dem Arbeitgeber für die Rente vorsorgen

Was ist die betriebliche Altersversorgung?

Als betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird jede Leistung des Arbeitgebers bezeichnet, die er seinem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen zur Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung zur Verfügung stellt. Es gibt verschiedene Formen der bAV, z. B. in Form einer Betriebsrente, Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse oder eines Pensionsfonds. Seit 2019 sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern einen Zuschuss zur bAV anzubieten.

Arbeitnehmer in Deutschland können bereits seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung geltend machen, indem sie Teile ihres Gehalts in Beiträge zur bAV umwandeln. Seit 2019 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, diese Vorsorge anzubieten.

Wer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung?

Jeder Arbeitnehmer, der in der Rentenversicherung gesetzlich pflichtversichert ist, hat einen Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung.

Zu diesem Personenkreis gehören:

  • Angestellte mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsvertrag
  • Teilzeitkräfte
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Auszubildende
  • Geschäftsführer

Der Anspruch auf bAV besteht aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts (Entgeltumwandlung) für die betriebliche Altersversorgung investiert. In diesem Fall sind Arbeitgeber seit 2019 dazu verpflichtet, sich mit einem Zuschuss daran zu beteiligen.

Welche Formen der betrieblichen Altersversorgung gibt es?

Direktzusage oder Pensionszusage

Dies ist die günstigste Form der bAV für den Arbeitnehmer, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen gewährt, wenn dieser sein Rentenalter erreicht, ohne dass der Arbeitnehmer selbst finanziell dafür aufkommen muss. Meistens erfolgt diese finanzielle Zuwendung in Form einer Betriebsrente, deren Höhe sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des Einkommens bemisst.

Unterstützungskasse

Der Arbeitgeber zahlt Beiträge, die entweder er oder der Arbeitnehmer leistet, in die Unterstützungskasse ein. Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung einer oder mehrerer Firmen.

Direktversicherung

Bei dieser Form der bAV schließt der Arbeitgeber eine Renten- oder Lebensversicherung für einen oder mehrere Arbeitnehmer ab. Direktversicherungen richten sich nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin).

Der Vorteil für Arbeitgeber ist, dass sie die Kosten für die Direktversicherung als Betriebsausgaben absetzen können. Außerdem können die Sozialversicherungsbeiträge für die betreffenden Arbeitnehmer gesenkt werden, wenn ein Teil deren Gehalts im Wege der Entgeltumwandlung in die Direktversicherung investiert wird. Arbeitnehmer können die Abgaben steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen.

Pensionskasse

Pensionskassen sind Versicherungen und werden von einem oder mehreren Arbeitgebern finanziert. Sie unterliegen ebenfalls der Aufsichtspflicht durch die BaFin und bieten Arbeitnehmern sowie deren Hinterbliebenen einen Anspruch auf zugesagte Leistungen.

Pensionsfonds

Pensionsfonds sind juristisch selbstständige Versorgungseinrichtungen und stehen nicht unter der Aufsicht der BaFin. Sie können ihr Vermögen flexibler investieren, z. B. am Aktienmarkt. Auf der anderen Seite beinhaltet das auch ein größeres Risiko für finanzielle Einbußen.

Was passiert mit der betrieblichen Altersversorgung bei Jobwechsel?

Wenn Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen haben, können sie das Versicherungsverhältnis mit einem neuen Arbeitgeber weiterführen, wenn er zustimmt. Es gibt allerdings auch Arbeitgeber, die Verträge verschiedener Versicherer nicht verwalten möchten. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer privat weiter Beiträge in die Direktversicherung einzahlen oder den alten Vertrag ruhen lassen.

Wenn häufige Jobwechsel absehbar sind, könnte eine staatlich geförderte Riester-Rente oder ein privater Sparplan günstiger für den Arbeitnehmer sein. Darüber hinaus sollten sich Arbeitnehmer ebenfalls über ETF-Sparpläne informieren. Dabei handelt es sich um Sparpläne auf börsengehandelte Aktien-Indexfonds, die besonders als längerfristige Geldanlage interessant sind.

Foto(s): ©Adobe Stock/Drobot Dean

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