Elektronikprobleme bei Neufahrzeugen - Erfahrungsbericht über Verkäufer und Hersteller - Expertenbeitrag Teil 5
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Der Beitrag setzt eine Reihe von Rechtstipps über Elektronikprobleme bei Neuwagen fort. Es werden Erfahrungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen mit den Antworten und Klageerwiderungen der Hersteller in Kürze dargestellt.
1. Bereits die Aktivlegitimation wird regelmäßig in Frage gestellt. Oft gibt es Ehepartner oder Lebensgefährten, welche den Kauf im Beisein des Klägers durchführen. Das Fahrzeug wird anschließend auf den anderen zugelassen. Rechtlich maßgeblich ist die Eigentümerstellung. Ein widerlegbares Indiz stellt der Kaufvertrag dar. Der Kläger muss dann sinnvollerweise beweisen, dass ihm die Rechte übertragen wurden.
Auch die Ausübung der Rechte z.B. das Nachbesserungsverlangen wird von der Gegenseite in Frage gestellt. Nur der Eigentümer kann diese Rechte ausüben, wenn Sie dem anderen nicht übertragen wurden.
2. Die Hersteller und deren Vertragswerkstätten bringen oft vor, dass das Fahrzeug zur Behebung des Mangels nur einmal vorgeführt wurde.
Dies ist nach der seit 01.01.2022 geltenden Rechtslage auch ausreichend, da dem Verkäufer der Mangel mit dem Ziel der Nachbesserung nur noch angezeigt werden muss.
3. Insoweit kommt es auf eine - so oft noch von den Herstellern behauptete mangelnde -Fristsetzung nicht an. Eine andere Frage ist, nach welcher Zeit der Rücktritt erklärt werden kann. Hierzu ist die Rechtsprechung noch nicht eindeutig und uneinheitlich.
4. Die Verkäufer entgegnen oft mit dem Hinweis, dass die Softwareprobleme mit dem nächsten Update behoben werden. Oft ist nicht bekannt, ob und wann ein solches Update dann überhapt erscheint.
In manchen Fällen beruft sich der Verkäufer darauf, dass Teile eingebaut wurden, wie z.B. eine Dashcam oder ein Lüfter für Tiere, die keine Originalteile des Herstellers sind und die Probleme verursacht hätten.
5. Zur angeblich mangelnden Erheblichkeit der gerügten Mängel wurde bereits in einem vorhergehenden Rechtstipp berichtet.
Der Süddeutsche Rundfunk hat Rechtsanwalt Steffgen zu den aktuellen Problemen in Stuttgart für die Sendung Marktcheck am 27.02.2024 interviewt (abrufbar über die Internetseite der Anwaltskanzlei Steffgen).
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