Element Invest Verwaltungs GmbH - Insolvenz betrifft zahlreiche Anleger

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Für die Element Invest Verwaltungs GmbH (vormals Element Invest E.I.V. Verwaltungs GmbH) wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 10. Januar 2024 ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Bereits am 30. November 2023 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter für die Element Invest Management GmbH (vormals Element Invest E.I.M. Management GmbH) bestellt.

Geschäftsführer beider Gesellschaften sind Herr Daniel Hübner aus Obersontheim sowie sein Vater Horst Hübner aus Oberrot. Beide Gesellschaften sind Teil eines weit verzweigten Firmennetzwerks, welches von den Herren Hübner kontrolliert wird.


Zahlreiche Anleger betroffen

Die Insolvenz der Element Invest Verwaltungs GmbH dürfte negative Folgen für zahlreiche Anleger haben, welche Namensschuldverschreibungen von Gesellschaften erworben haben, deren Komplementärin und persönlich haftende Gesellschafterin diese GmbH war.

Die Element Invest Verwaltungs GmbH ist bzw. war Komplementärin bei zahlreichen Gesellschaften, namentlich den folgenden Unternehmen:

IPS Investment GmbH & Co. KG

IE Immobilien III. Projektentwicklung GmbH & Co. KG

PSI Portfolio GmbH & Co. KG

AMA Multi Asset GmbH & Co. KG

GMA Multi Asset GmbH & Co. KG

KIP Portfolio GmbH & Co. KG

BIV Portfolio GmbH & Co. KG

IAM Portfolio GmbH & Co. KG

BVP Portfolio GmbH & Co. KG

ABC Portfolio GmbH & Co. KG

Dreikuze Portfolio GmbH & Co. KG

Sandalwood Asset GmbH & Co. KG

Sandalwood Investment GmbH & Co. KG

SPI Stadtpalais Immobilien GmbH & Co. KG

Sandelholz ISW 2nd GmbH & Co. KG

Sandelholz ISW 1st GmbH & Co. KG

SI Solidus Immobilien GmbH & Co. KG

Dreikuze Immobilien GmbH & Co. KG

Sardinien Wind E.I.V. GmbH & Co. KG


Weitere Insolvenzen stehen bevor

Nach der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters für die Komplementärin ist zu befürchten, dass auch zahlreichen Anlegergesellschaften die Insolvenz droht. Dies zeichnet sich bereits aufgrund mehrerer Schreiben von Anlegergesellschaften ab.


Viele Anleger haben bereits lange auf die Auszahlung ihrer gekündigten Schuldverschreibungen gewartet. Schließlich hat z.B. die ABC Portfolio GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 20. November 2023 die Anleger darüber informiert, dass aufgrund eines Rechtsstreits die Unwirksamkeit der Nachrangigkeitsvereinbarung vermutet wird und daher zeitnah ein Insolvenzantrag gestellt werden muss.


Handlungsmöglichkeiten für Anleger

Die betroffenen Anleger können nun ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter geltend machen. Ob hier noch eine nennenswerte Quote erwartet werden kann, ist derzeit ungewiss.

Für viele Betroffene stellt sich daher die Frage, wie Sie erfolgversprechend den entstandenen Schaden kompensieren können. Hier kann es sich lohnen, die Umstände der Beratung und Vermittlung der Namensschuldverschreibung anlässlich der Zeichnung zu prüfen. In manchen Fällen wurde hier nicht ordnungsgemäß über die Risiken informiert. Insbesondere über die spezielle Struktur der Anlagegesellschaften, welche letztlich alle maßgeblich von einem familiären Firmenkonstrukt abhängig waren, haben wohl nicht alle Anlagevermittler ordnungsgemäß informiert. Derartige Fälle liegen nach Auskunft mehrerer betroffener Anleger vor. Auch wenn z.B. der Verkaufsprospekt nicht rechtzeitig vor der Zeichnung – es genügt jedenfalls nicht die Übergabe am Zeichnungstag – überreicht wurde, kann dies Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Betroffene Anleger sollten zur Prüfung und ggf. Sicherung ihrer Ansprüche einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht konsultieren. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ingo M. Dethloff vertritt bereits mehrere Geschädigte von Anlagegesellschaften, die von der Element Invest Verwaltungs GmbH als Komplementärin geführt wurden.  Er bietet den betroffenen Anlegern eine kostenfreie Ersteinschätzung der Handlungsmöglichkeiten an.



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