Element Invest Verwaltungs GmbH - VVP Portfolio GmbH & Co.KG - u.v.m.

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Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 30.11.2023 (40 IN 1036/23) wurde für die Element Invest Management GmbH ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Gegenstand des Unternehmens war die Beteiligung an Unternehmen, deren Unternehmensgegenstand, die unmittelbare oder mittelbare Durchführung von

Investitionen insbesondere auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz, der Forst- und Agrarwirtschaft, der Rohstoffe, der Immobilien und Mobilien sowie der Finanzprodukte ist. Als Beteiligung im Sinn von Satz 1 gelten auch Genussrechte und stille Beteiligungen sowie nicht unbedingt rückzahlbare Namensschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen.


Die Element Invest Management GmbH hat mit vielen Emittentinnen (vgl. unten) etwa Namensschuldverschreibungen herausgegeben. Nach Abzug der Kosten in der Investitionsphase sollte etwa die „Element Invest NSV“ in die prospektierten Investitionsobjekte platzieren.

Dabei handelte es sich von Anfang an um ein sog. Blind Pool. Weder vor noch nach der Zeichnung der Namensschuldverschreibungen informierten die Inhaber, in welche konkreten Projekte das Geld geflossen ist, wie es um die Investitionen steht, ob es Gewinne oder Verluste erwirtschaftet, welche, möglicherweise unvorhergesehenen, Risiken eingetreten sind. Das allein familiengeführte Investment war von Anfang an nicht transparent.


Bereits seit dem Jahr 2017 ist das Unternehmen in Höhe von € 870.206,42 bilanziell überschuldet.

Die Gesellschaft ist zuletzt zum 31.12.2021 in Höhe von EUR 7.940.432,00 bilanziell überschuldet gewesen. Weitere Jahresbilanzen wurden seither nicht veröffentlicht.

Es bleibt nach wie vor unklar, wie es zu einer solchen Überschuldung kommen konnte und wohin das Kapital der Privatanleger letztlich geflossen ist. 


Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 09.01.2024 (10 IN 1037/23) wurde dann auch für die Element Invest Verwaltungs GmbH ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Gegenstand des Unternehmens war die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung, Geschäftsführung und Vertretung bei Handelsgesellschaften.



Die Element Invest Verwaltungs GmbH sowie die Element Invest Management GmbH waren in einer bedeutenden Beteiligung bei zahlreichen, Personengesellschaften, in Form je einer GmbH& Co.KG, etwa:


ABC Portfolio

AMA Multi Asset

BIV Portfolio

BVP Portfolio

Dreikuze Immobilien

Dreikuze Portfolio

EHV Beteiligungsgesellschaft

Element Invest GbR

IPS Investment

IE Immobilien III. Projektentwicklung

IAM Portfolio

IPS Investment

Immosolid

JC Indian Sandalwood 6

GMA Multi Asset

KIP Portfolio

Momentum Capital

Sandalwood Asset

Sandalwood Verwaltungs GmbH

Sandelholz ISW 1st

Sandelholz ISW 2nd

Sardinien Wind E.I.V

SI Solidus Immobilien

Vinicda GmbH

VG Verwaltungs GmbH

VAP Portfolio

VVP Portfolio



Wenn nunmehr die Komplementärin insolvent ist und die Element Invest Management GmbH, welche die eingesammelten Beträge investieren sollte, auch, dann liegt es nahe, dass die Anleger einen Totalverlust erlitten haben müssen.


Aufgrund der Unternehmensstruktur liegt ein Schneeballsystem/ PonziScheme nicht fern, sodass es sich auch um einen Kapitalanlagebetrug handeln könnte, § 264a StGB.




Ihre rechtlichen Optionen


Sofern Sie Ihre Kapitalanlage rückabwickeln möchten, etwa, weil Sie sich falsch beraten fühlen, ist es ratsam, rechtlichen Beistand heranzuziehen. Es können sowohl Ansprüche gegen die Anlagevermittler als auch Ansprüche gegen den Emittenten durchgesetzt werden.

Anlagevermittler benötigen eine Vermittlerlizenz nach der IHK oder von der BaFin. Bei einer Lizenz nach der IHK müssen Anlagevermittler eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Der Vorteil ist, dass die Haftpflichtversicherung u.U. eintrittspflichtig sein könnte, sodass Sie eine Solvenz des Vermittlers nicht berücksichtigen müssen.

Auch wenn diese Beratungsgesellschaften ihrerseits insolvent werden sollten, ist die Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig!  


Deswegen sollte ihre Beteiligung zeitnah gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung kann auch auf eine Falschberatung gestützt werden.

Zudem können wir Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden sowie die weitere Korrespondenz mit dem Insolvenzverwalter übernehmen, damit Sie zumindest eine Quote zurückerhalten.


Unser Angebot für Sie


Für eine Erstberatungspauschale von 226,10 Euro (inkl. MwSt.), welche vollständig auf eine spätere Tätigkeit angerechnet wird, prüfen wir Ihre Verträge und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für die weitere Vorgehensweise. Zudem erläutern wir Ihnen alle Kosten, die im Rahmen einer Rechtsverfolgung entstehen.


Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, erstellen wir kostenlos eine Deckungsanfrage.


U.U. ist es ratsam, eine Strafanzeige zu erstatten. Auch hierbei können wir für eine geringe Gebühr behilflich sein.   


Bei komplexen Rechtsstreitigkeiten ist es ratsam, sich an einen Spezialisten zu wenden, um fachkundige Unterstützung zu erhalten. Frau Rechtsanwältin Kes ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt die Interessen von Privatanlegern bundesweit.


Rechtsanwaltskanzlei Handan Kes

-Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht-

Klaus-Kordel-Str. 4, c/o ZWO65, D-54296 Trier

Tel.: +49 (0) 651- 56 123 941

E-Mail: Post@rechtsanwaltskanzlei-kes.de

Internet: www.rechtsanwaltskanzlei-kes.de

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