Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit

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Elternhände halten Babyhände

Elterngeld Plus

Elterngeld Plus ist eine Variante des Elterngeldes: Eltern können es doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld, wobei sich der monatliche Betrag halbiert. Wenn Eltern nach der Geburt in Teilzeit arbeiten wollen, ist das Elterngeld Plus meist die beste Lösung.

Partnerschaftsbonus

Eltern haben Anspruch auf  vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus als sog. Partnerschaftsbonus, wenn beide Eltern ihr Kind betreuen und gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Nach den Richtlinien des Bundesfamilienministeriums zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) besteht die Erwerbstätigkeit während einer Arbeitsunfähigkeit dabei nur bis zum Ende der Lohnfortzahlung.

Neues BSG Urteil

Das Bundessozialgericht hat nun mit Urteil vom 7. September 2023 entschieden: Elterngeld Plus kann auch dann beansprucht werden, wenn ein Elternteil während der Partnerschaftsbonusmonate für längere Zeit krank wird und keine Lohnfortzahlung mehr erhält (Az. B 10 EG 2/22 R).

Der Kläger war kurz nach Beginn der Partnerschaftsbonusmonate krank geworden und blieb auch nach dem Ende der Lohnfortzahlung weiter arbeitsunfähig. Die Elterngeldstelle hatte deshalb die Leistungsbewilligung aufgehoben und das Elterngeld Plus für alle vier Monate vom Kläger zurückgefordert. 

Dies zu Unrecht. Das Bundessozialgericht ist der Ansicht, dass Eltern auch dann „erwerbstätig“ sind, wenn sie ihre Tätigkeit während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit tatsächlich nicht ausüben können, aber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich fortbesteht und die Tätigkeit mit aller Wahrscheinlichkeit wieder aufgenommen werden wird. Eine andere Auslegung des BEEG widerspräche dem Ziel des Elterngeld Plus, die partnerschaftliche Betreuung des Kindes bei gleichzeitiger Teilzeittätigkeit beider Eltern wirtschaftlich abzusichern.

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