Erbfolge oder Testament: Was gilt für Ihr Erbe?
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Viele Menschen setzen sich erst sehr spät mit dem Thema Erbrecht auseinander, oftmals dann, wenn es bereits zu spät ist, ein Testament zu verfassen. Doch welche Folgen hat es, wenn man kein Testament hinterlässt, und in welchen Fällen ist es sinnvoll, die gesetzliche Erbfolge zu vermeiden?
Was bedeutet die gesetzliche Erbfolge?
Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn der Erblasser kein Testament oder keinen Erbvertrag hinterlassen hat. In einem solchen Fall entscheidet das Gesetz darüber, wie der Nachlass verteilt wird. Dabei kommen zunächst die Verwandten des Erblassers zum Zuge, die nach dem Verwandtschaftsgrad gestaffelt sind. Am nächsten stehen die Kinder und der Ehepartner, gefolgt von den Eltern und weiteren Verwandten wie Geschwistern oder Großeltern. Wenn keine nahen Verwandten existieren, kann der Staat das Erbe antreten.
Diese gesetzliche Regelung klingt im ersten Moment fair, führt aber in vielen Familien zu Problemen, da individuelle Lebenskonstellationen oft nicht berücksichtigt werden. Gerade bei Patchwork-Familien, unverheirateten Paaren oder Familien mit mehreren Kindern kann es zu ungewollten und belastenden Verteilungen kommen.
Wann ist ein Testament sinnvoll?
Mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, wer welche Teile Ihres Vermögens erben soll. Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, auch Personen außerhalb der Familie, wie Freunde oder Partner, zu bedenken, die in der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt werden. Ebenso können Sie im Testament festlegen, dass bestimmte Personen von der Erbfolge ausgeschlossen werden.
Ein weiteres wichtiges Instrument ist das sogenannte Berliner Testament, bei dem sich Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und die Kinder erst nach dem Tod des letzten Elternteils erben. Dies ist besonders sinnvoll, um den überlebenden Ehepartner abzusichern und sicherzustellen, dass er nicht gezwungen ist, Teile des Vermögens sofort auszuzahlen.
Welche Formvorschriften gelten für ein Testament?
Damit Ihr Testament gültig ist, müssen bestimmte Formvorschriften beachtet werden. Am sichersten ist es, ein notarielles Testament zu erstellen. Dabei wird der Inhalt von einem Notar beurkundet und das Testament beim Nachlassgericht hinterlegt. Alternativ kann auch ein eigenhändiges Testament verfasst werden. Hierbei ist jedoch wichtig, dass es vollständig handschriftlich geschrieben und mit Ort, Datum sowie Ihrer Unterschrift versehen ist.
Eine falsche oder ungenaue Formulierung kann später zu Problemen bei der Durchsetzung führen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Ihr Testament eindeutig ist und Ihren Wünschen entspricht.
Welche weiteren Regelungen sollten getroffen werden?
Neben dem Testament ist es ratsam, weitere Verfügungen zu treffen, etwa eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Diese regeln, wer in Ihrem Sinne Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Gerade bei der Regelung des Nachlasses spielt auch der Pflichtteil eine wichtige Rolle, den nahe Angehörige beanspruchen können. Auch hier ist anwaltlicher Rat wertvoll, um sicherzustellen, dass Ihre Vorstellungen rechtlich durchsetzbar sind.
Fazit: Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Erbfolge nach Ihren Wünschen zu gestalten und unnötige Streitigkeiten zu vermeiden. Durch die richtige Beratung können Sie sichergehen, dass Ihr letzter Wille auch wirklich umgesetzt wird.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Erbfolge oder möchten Sie Ihr Testament rechtssicher aufsetzen? Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Expertise im Erbrecht zur Seite.
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