Erbschaft in Spanien hindert Immobilienverkauf 2022

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Erbschaft in Spanien hindert Immobilienverkauf im Jahre 2022

Erbschaftsabwicklung priori Immobilienverkauf in Spanien 2022
 
 Der Irrglaube, dass man eine Immobilie in Spanien direkt nach einem Todesfall in Deutschland verkaufen kann, fuehrt häufig zu Kaufvertragsabschluessen, die vom Verkäufer (den Erben) nicht erfuellt werden koennen, oder aber der Verkaufspreis zu niedrig angesetzt wurde, da die spanische Erbschaftssteuer und gemeindliche Wertzuwachssteuer nicht beachtet wird.
 
 Im folgenden die Vorgehenweise, wenn der Verstorbene eine Immobilie in Spanien, sei es Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria oder in Katalonien hatte.


 1. Abfrage des spanischen Testamentsregister

2. Sollte kein Testament in Spanien vorliegen, ist in Deutschland ein Erbschein mit Apostille oder ein europäisches Nachlasszeugnis zu beantragen.

3. Ermittlung des Immobilienwertes zum Todestag (Referenzwert seit dem 1.1.2022)

4. Erstellung der oeffentlichen Urkunde zur Erbschaftsannahme in Spanien 

5. Abgabe der spanischen Erbschaftssteuererklaerung

6. Antrag auf Festsetzung der gemeindlichen Wertzuwachssteuer mit dem steuerlichen Vorteil aus dem Gesetz vom 10.11.2021

7. Grundbucheintragung des Erben in Spanien
 
 Ab diesem Moment kann die Immobilie in Spanien verkauft werden und die Kosten der Erbschaft sind bekannt, als auch die Gewinnsteuer fuer den Verkauf kann optimiert werden.

Erbschaftsteuer in Spanien: Berechnungsbeispiel 2022

Bei jeder Erbschaft in Spanien und Deutschland ist sie relevant: die spanische Erbschaftsteuer.

Die spanische Erbschaftssteuer ist zu zahlen, wenn entweder der Erbe in Spanien steuerlich ansässig ist, länger als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien lebt, oder weder der Erbe noch der Erblasser in Spanien leben, aber eine spanische Immobilie oder ein spanisches Bankkonto vorhanden ist (Nichtsteuerresident: Ferienimmobilie).

Seit dem EUGH-Urteil vom 03.04.2014 sind die Besteuerung und die Freibeträge für nicht in Spanien steuerlich Ansässige und steuerlich Ansässige gleich.

Praxisbeispiel Katalonien (Cambrils) im Jahre 2022

Erbschaft an das Kind:

  • Erbmasse: 724.559,27 Euro
  • Freibetrag als Kind: 100.000 Euro

Weitere Freibeträge sind:

  • Schwerbehinderung: ab 33 % Steuerermäßigung
  • Erbe älter als 75 Jahre alt
  • Anrechenbare Schenkungen in den letzten 10 Jahren
  • Lebensversicherungsfreibetrag: 25.000 Euro
  • Betriebsvermögen: 95 % Steuerermäßigung
  • Anteile an Kapitalgesellschaften: 95 % Steuerermäßigung
  • Immobilie des Erstwohnsitzes: bis zu 500.000 Euro steuerfrei (95 %)

Steuerbemessungsgrundlage: 624.559,27 Euro

Steuerzahlbetrag Erbschaftsteuer: 110.894,22 Euro

Steuervergünstigung in Katalonien: 99.583,01 Euro

Endgültiger Steuerzahlbetrag der spanischen Erbschaftssteuer (Katalonien): 11.311,21 Euro

Steuerzahlfrist innerhalb von 6 Monaten nach dem Todestag, wenn nicht bis zum 5. Monat eine Fristverlängerung um weitere 6 Monate beantragt wurde.

Tipp internationales Steuerrecht: Sollten Sie in Deutschland Erbschaftssteuer bezahlt haben, dann können sie diese anrechnen, mit dem niedrigeren der Beträge, entweder dem Betrag des Nachlasses aus Deutschland multipliziert mit dem mittleren Steuersatz aus Spanien oder die bezahlte Erbschaftssteuer in Deutschland.

Das obige Beispiel als Erbfall auf Teneriffa würde nach dem Erbschaftssteuerrecht der kanarischen Inseln zu berechnen sein. Hieran ist ersichtlich, dass jede Region in Spanien eine andere Erbschaftssteuer hat.

  • Erbmasse: 724.559,27 Euro
  • Freibetrag Kind: 23.125 Euro
  • Betriebsvermögen: 99 % Freibetrag
  • Anteil an Kapitalgesellschaften: 99 % Freibetrag
  • Immobilie des Erstwohnsitzes: bis zu 200.000 Euro steuerfrei (99 %)

Steuerzahllast: 170.695,46 Euro

Steuervergünstigung Kanarische Inseln im Jahre 2022: Teneriffa: 50 %

Endgültiger Steuerzahlbetrag in der Erbschaftssteuer auf Teneriffa: 85.347,73 Euro

Tipp: Bis 290.000 Euro sind Erbschaften auf Teneriffa günstiger, mit 99.9% Verguenstigung, da die Vergünstigung sich nach dem Steuerzahlbetrag richtet, oder aber das Kind hat noch keine 21 Jahre alt, dann hat es in jedem Falle 99.9 % Freibetrag.
 
 Liegt die Immobilie auf Mallorca, hat das Kind einen persoenlichen Freibetrag von 25000 Euro und bis zum Nachlassvermoegen von 700.000 Euro besteht eine Erbschaftssteuerlast von 1%, folglich im vorliegenden Beispiel bei einer Nachlassmasse von 724559,27 Euro, wuerde die Erbschaftssteuer 6995,59 Euro betragen.

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