Erbschaft Spanien 2023 Vollabwicklung

  • 2 Minuten Lesezeit

Erbschaft in Spanien im Jahre 2023 – Warum ist eine notarielle Erbschaftsannahme in Spanien notwendig ?
 
 Beispielfall zur Erbschaft in Spanien, Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria, Andalusien (Huelva), Katalonien (Costa Brava)
 Ein Deutscher ist in Deutschland ansaessig und verstirbt und hinterlaesst seinen beiden Kindern, eine Immobilie auf Mallorca und auf Teneriffa.
 
 Was ist zu tun ?
 
 1. Die Kinder muessen in Deutschland einen Erbschein mit Apostille oder ein europäisches Nachlasszeugnis beantragen, um deren Erbenstellung in Spanien nachzuweisen.

2. Desweiteren ist eine internationale Sterbeurkunde zu beantragen.
 
 3. Mit diesen beiden Dokumenten, kann in Spanien nach Ermittlung des Immobilienwertes zum Todestag (Referenzwert als Mindestwert und 90% des Marktwertes), die notarielle Erbschaftsannahmeurkunde vorbereitet werden.
 
 Die Erbschaftsannahmeurkunde muss auch dann erstellt werden, wenn deutsches Erbrecht Anwendung findet, was hier der Fall ist, da der Verstorbene Deutscher ist und nicht dauerhaft in Spanien gelebt hat, und 2 Immobilien hat, die im spanischen Grundbuch auf die Erben umgeschrieben werden muessen.
 Die Erbschaftsannahmeurkunde ist damit kein materiellrechtliches Erfordernis, sondern ein Formerfordernis, um Zugang zum spanischen Grundbuch zu erlangen.
 Die spanische Erbschaftsannahmeurkunde wird als escritura de aceptacion y adjudicacion de herencia bezeichnet.
 Der Begriff „aceptacion“ ist nicht von Bedeutung, da bei deutschem Erbrecht keine Erbschftsannahme im woertlichen Sinne notwendig ist, da man Erbe wird, wenn man nicht innerhalb von 6 Wochen nach dem Tod ausschlaegt.
 
 Der Begriff „adjudicacion“ Zuweisung ist zum einen die mathematische Umsetzung sprich, jedes Kind bekommt 50% des Nachlasses des Vaters in Spanien. Nach der mathematischen Umsetzung folgt die juristische Umsetzung, so dass von dem 100% Eigentum an den Immobilien, jedes Kind jeweils 50% im Grundbuch eingetragen bekommt.
 
 Mit der spanischen Grundbucheintragung ist die spanische Erbschaftsabwicklung abgeschlossen.
 
 Nutzen Sie unseren Service der Vollabwicklung der Erbschaft in Spanien, ohne dass Sie anreisen muessen, da wir mit einer notariellen Anwaltsvollmacht arbeiten und alle buerokratischen Schritte abwickeln, die oben aus Vereinfachungsgruenden nicht genannt sind, wie NIE Einholung fuer die Erben (spanische Steuernummer), Abfrage spanisches Testamentsregister, Kontostandabfrage bei spanischen Bankkonten, Erbschaftssteuer Erklaerung Spanien, Steuerliche Vertretung, Ummeldung von Strom, Wasser, Grundsteuer etc auf die Erben.
 Schliesslich bieten wir Folgeleistungen an, wie die spanische Nichtresidentensteuererklaerung nach der Erbschaft, Miteigentumsaufloesung zwischen den Erben, so dass nur ein Erbe mit 100% Immobilieneigentum gegen Abfindung verbleibt, oder Verkauf an Dritte mit Käufersuche und steuerlicher und rechtlicher Vollabwicklung etc.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dietmar Luickhardt

Beiträge zum Thema