Erbschaft in Spanien ohne Testament 2023Wie ist die Vorgehensweise ?

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Erbschaft ohne Testament in Spanien

 Was ist zu tun ?


Verstirbt ein Deutscher, der 10 Jahre auf Gran Canaria, Teneriffa, Katalonien oder Mallorca gelebt hat, ohne ein Testament erstellt zu haben, dann ist an seinem letzten spanischen Wohnsitz das Erbenfeststellungsverfahren durchzufuehren und sollte noch in Deutschland Gueter und Rechte vorhanden sein, dann ist in Spanien beim Nachlassgericht (Notar) das europäische Nachlasszeugnis zu beantragen.
 
 TIPP: Spanische Immobilien koennen erst verkauft werden, wenn das Erbenfeststellungsverfahren, dann die notarielle Erbschaftsannahme, dann die spanische Erbschaftssteuererklaerung und schliesslich die Grundbucheintragung auf den Erben erfolgt ist.


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Welches Erbrecht findet Anwendung ?. Der Ausgangsfall ist einfach, wenn es nur leibliche Kinder gibt.

Wenn der Verstorbene laenger als 6 Monate vor seinem Tod dauerhaft mit seinen privaten Lebensmittelpunkt in Spanien gelebt hat, dann ist das spanische Erbrecht anzuwenden, nicht mehr wie frueher das deutsche Erbrecht. Nach Art.9.8. 9.10 CC spanisches Zivilgesetzbuch, welche durch die Regelung der europäischen Erbrechtsverordnung, die seit 17.8.2015 in Kraft ist, ueberlagert wird, wird der "gewoehnliche Aufenthalt" massgebend, und der Art.4 ErbRVO mit dem Gleichlaufgrundsatz Zustaendigkeit und materielle Erbrechtsanwendung vereint.
 
 Besonderheiten gibt es in Katalonien, da dort das katalanische Erbrecht gilt und auf Mallorca in Bezug auf die Normen des Foralrechtes.

Auf Gran Canaria, Teneriffa, Fuerteventura, Andalusien und Valencia findet das spanische Erbrecht Anwendung.
 
 Das Erbenfeststellungsverfahren (declaratorio de herederos) muss der gesetzliche Erben betreiben.

Es muessen folgende Unterlagen vorgelegt werden.
 - Heiratsurkunde

  • Internationale Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
  • Internationale Geburtsurkunde der Kinder


Unterlagen des Verstorbenen:
 
 - spanische Sterbeurkunde
 - Testamentsregisterauszug Spanien und Deutschland
 - Gruene Residentenkarte

  • Historie der Einwohneranmeldung in Spanien von der Gemeinde


Desweiteren sind 2 Zeugen anzuhoeren, die in notarieller Urkunde die Erbenfeststellung mit Kenntnis der Familienverhaeltnisse bestaetigen koennen.
 
 Nach Erstellung des Antrages auf Erbenfeststellung (acta de declaracion de herederos) wird dieseer oeffentlich bekannt gemacht und wenn nach 20 Tagen kein Widerspruch von Dritten, moeglichen Erbberechtigten, erfolgt, dann kann die Erbschaftsannahme und der Eigentumsumschreibungsprozess in Spanien fortgefuehrt werden.

TIPP Wenn ein Deutscher in Spanien dauerhaft lebt, ist es dringend zu empfehlen, ein Testament zu erstellen und die Rechtswahl des deutschen Erbrechts zu treffen und damit findet trotz gewoehnlichen Aufenthalt in Spanien, das deutsche Erbrecht beim Todesfall Anwendung.
Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung des zweisprachigen Testaments in Spanien behilflich.



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