Erfahrungen zu Thomas Wimmer Trading: Urteil gegen CopeCart GmbH - Widerruf und Geld zurück
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Das Landgericht Berlin II hat am 17.12.2024 ein Urteil gegen die CopeCart GmbH erlassen und diese zur Rückzahlung i.H.v. 7.196,34 € an meinen Mandanten verurteilt. Dieser hatte über die Reseller-Plattform CopeCart GmbH das Coachingprogramm "Trading Premium Paket" des selbsternannten "Trading-Experten" und Coaches Thomas Wimmer gekauft. Hierbei sollte er bei Durchführung der Bestellung auf das ihm als Verbraucher zustehende 14-tägige Widerrufsrecht verzichten (mehr dazu erkläre ich in meinem weiteren Rechtstipp zu dem Verzicht auf das Widerrufsrecht bei Coachingverträgen hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-coaching-gebucht-der-verzicht-auf-das-widerrufsrecht-195588.html)
Auf ein außergerichtliches Anwaltsschreiben erfolgte seitens der CopeCart GmbH keine Reaktion, weshalb ich meinem Mandanten die Erhebung einer Klage empfahl. Daraufhin verurteilte das Landgericht Berlin II die CopeCart GmbH zur vollständigen Rückabwicklung des Trading Pakets und stellte zudem fest, dass weitere Ansprüche der CopeCart GmbH gegenüber meinem Mandanten nicht bestehen. Nach eigener Aussage haben Thomas Wimmer und die Wimmer LLC keinen Einfluss auf das Verhalten der CopeCart GmbH.

Wer ist Thomas Wimmer? Ist sein Trading Paket seriös?
Thomas Wimmer ist nach eigener Aussage Trading-Experte und Coach. Er wirbt damit, dass man sich mit Trading ein fünfstelliges Monatseinkommen aufbauen könne – und das ohne Risiko. Wimmer will seinen Kunden "mit einer Kombination aus theoretischen und praktischen Ansätzen, tiefem Branchenwissen, markterprobten Strategien und einer umfassenden Betreuung und Unterstützung" aufzeigen, "wie sie in kurzer Zeit zu erfolgreichen Tradern werden und ihre Lebensqualität massiv erhöhen können" (Quelle: https://gewinnermagazin.de/thomas-wimmer-im-interview/)
Ob sein Trading Paket seriös ist, darüber kann vorliegend mangels eigener Erfahrung keine abschließende Aussage getroffen werden. Allerdings sollte bedacht werden, dass es sich bei den Presseartikeln über Thomas Wimmer weit überwiegend um bezahlte Werbeanzeigen - sogenannte Advertorials - handelt und nicht um objektive Berichterstattung. Die vermeintliche Risikofreiheit lässt zudem Zweifel an der Seriosität aufkommen. So berichtete beispielsweise die Neue Zürcher Zeitung bereits, dass "nur 1 % aller Day-Trader" langfristig positive Renditen erwirtschaften. Die von Thomas Wimmer zugesagte Risikofreiheit kann es beim Trading nicht geben. Neben dem erwähnten "Premium Trading Paket" verkauft Thomas Wimmer über seine Firma, die WIMMER FZCO mit Sitz in Dubai, auch weitere Pakete zu Preisen im hohen 5-stelligen Bereich. So kostet das "Trading 1:1 Mentoring" beispielsweise knappe 66.000,00 €.
Rechtliche Situation: Forderung abwehren oder Geld zurückerhalten?
Haben auch Sie wie mehrere meiner Mandanten einen Vertrag mit der Wimmer Trading FZCO oder aber der CopeCart GmbH über ein Coaching-Programm von Thomas Wimmer abgeschlossen? Dann bestehen grundsätzlich gute Chancen, diese Verträge unter bestimmten rechtlichen Aspekten anzugreifen. Zum einen steht Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Sofern keine korrekte Widerrufsbelehrung erfolgte oder ein unzulässiger Verzicht auf das Widerrufsrecht gefordert worden ist, gilt die Maximalfrist von einem Jahr und 14 Tagen, vgl. § 356 Abs. 3 BGB.
Wollen Sie sich aus dem Vertrag lösen, erklären Sie daher zunächst den Widerruf, auch wenn bereits einige Zeit vergangen ist. Daneben kann auch eine Anfechtung des Coachingvertrags in Betracht kommen. Gerade bei derart hohen Preisen steht zudem die Sittenwidrigkeit entsprechender Verträge im Raum. Zuletzt ist davon auszugehen, dass nach meiner Auffassung erforderliche Zulassungen nach dem FernUSG für die Trading-Coachings von Thomas Wimmer nicht eingeholt worden sind.
Wichtig: Leisten Sie keinesfalls vorab Zahlungen, noch bevor Sie Leistungen erhalten haben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und zu einem voreiligen Vertragsschluss drängen.

Kontaktieren Sie mich jetzt für eine kostenfreie Ersteinschätzung
Ich unterstütze Sie gerne dabei, Forderungen der Wimmer Trading FZCO oder der CopeCart GmbH abzuwehren.
Es ist wichtig, zu betonen, dass jeder Fall individuell ist und eine genaue rechtliche Prüfung erfordert. Oft ist schnelles Handeln gefragt. Die Prozesse der Vertragsabwicklung sind dynamisch und entwickeln sich weiter. Meine Erfahrungen zeigen jedoch, dass es für Betroffene sehr gut möglich ist, aus den vermeintlichen Verträgen mit der Wimmer Trading FZCO und der CopeCart GmbH herauszukommen.
Falls Sie sich angesprochen fühlen und sich aus einem entsprechenden Coaching-Vertrag mit der CopeCart GmbH bzw. der Wimmer Trading FZCO lösen möchten, schreiben Sie mir über das Kontaktformular unten oder per E-Mail an kanzlei@rimpf-recht.de mit kurzer Zusammenfassung Ihres Sachverhalts für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation.
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