Widerruf Niko Dieckhoff "Dropshipping Elite Coaching" über CopeCart und Digistore24 - Erfahrungen eines Anwalts

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Das Amtsgericht Leipzig und das Amtsgericht Berlin Mitte haben entschieden, dass der Coaching-Anbieter Niko Dieckhoff, der neben dem "Dropshipping Elite Coaching" inzwischen auch ein Programm namens "Krypto Masterclass" verkauft, bereits gezahlte Beträge an entsprechende Käufer zurückzahlen muss. 

Niko Dieckhoff vertreibt die Programme weit überwiegend über sogenannte Reseller-Plattformen wie die CopeCart GmbH und die Digistore24 GmbH. Auf diesen Plattformen ist es die Regel, dass entsprechende Käufer bei der Bestellung bereits "mit Beginn der Vertragsausführung" auf ihr Widerrufsrecht verzichten müssen. Ein solcher Verzicht ist in aller Regel unwirksam (vgl. hierzu auch: https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-coaching-gebucht-der-verzicht-auf-das-widerrufsrecht-195588.html). 

Mehrere Mandanten berichteten mir zwischenzeitlich zudem davon, dass die CopeCart GmbH deren Widerruf bzw. die erklärte Kündigung mit der Begründung zurückgewiesen hatte, es handle sich bei dem Angebot "Dropshipping Elite Coaching" um einen B2B-Vertrag zwischen Unternehmern. Dies schließe ein gesetzliches Widerrufsrecht aus. 

Die entsprechende Nachricht seitens CopeCart lautet beispielsweise wie folgt:

AG Leipzig und AG Mitte urteilen: Käufer von "Dropshipping Elite Coaching" erhalten Geld zurück

Die Gerichte sehen dies jedoch anders. Entsprechenden Käufern stehe bei Verträgen über das "Dropshippe Elite Coaching" ein Widerrufsrecht zu. Die Betroffenen erhielten das gesamte gezahlte Geld zurück. Der oben zitierten Behauptung der CopeCart GmbH, es handle sich um "B2B"-Geschäfte zwischen Unternehmern, erteilten die Gerichte eine Absage.

So führte das Amtsgericht Mitte mit Urteil vom 16.10.2024 wie folgt aus:

"Daran gemessen handelt es sich im vorliegenden Fall um ein Geschäft, für das der Kläger als Verbraucher handelte. Das geschlossene Geschäft kann aus objektiver Sicht nicht als Vorbereitung einer Existenzgründung, sondern allenfalls der Vorbereitung der Entscheidung, ob überhaupt eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen werden soll, dienen. Auch nach dem von der Beklagtendargestellten Vertragsinhalt erscheint dieser aus objektiver Sicht ungeeignet, um der Vorbereitung einer Existenzgründung zu dienen."

Auch das Amtsgericht Leipzig hatte die CopeCart GmbH bereits mit Urteil vom 11.06.2024 zur Rückzahlung verurteilt und den dortigen Kläger ebenfalls als Verbraucher eingeordnet:

"Zwischen den Parteien ist am 21.07.2023 ein Vertrag zustande gekommen, der als Dienstvertrag i.S.d. § 611 BGB einzustufen ist. Vertragsinhalt ist ein OnlineCoaching, das ausweislich der Anlage B1 einen Videokurs, einen WhatsAppSupport und 12 Live-Calls enthält. Ein Erfolg des Coachings dürfte dabei nicht vertragsgegenständlich sein. Vielmehr hat sich die Beklagte allein zur Vornahme dieser Leistungen verpflichtet. Der Kläger handelte nicht als Unternehmer beim Vertragsabschluss, sondern als Verbraucher. Als Verbraucherhandeln sind nach Ansicht des BGH solche Geschäfte zu verstehen, die nicht der Vorbereitung der Existenzgründungstätigkeit, sondern der Existenzgründungsentscheidung dienen. Tätigkeiten, die nur der Ermittlung der betriebswirtschaftlichen Grundlagen und damit zur Vorbereitung der Entscheidung zur Existenzgründung dienten, seien keine Geschäfte „im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit“. Erst das Ergebnis dieser Untersuchung eröffne dem Existenzgründer die Möglichkeit, mit Sachkunde die Entscheidung zur Existenzgründung zu treffen (MüKoBGB/Micklitz, 9. Aufl. 2021, BGB § 13 Rn. 63)."

Erfahrungen zu "Dropshipping Elite Coaching"  - Ist Niko Dieckhoff seriös?


Niko Dieckhoff verkauft sein "Dropshipping Elite Coaching" sowie auch die "Krypto Masterclass" über sogenannte Resellerplattformen wie die CopeCart GmbH oder die Digistore24 GmbH. Das "Dropshipping Elite Coaching" kostet in der Regel 3.570,00 € zzgl. Zinsen bei entsprechenden verbundenen Ratenzahlungsvereinbarungen über PayPal oder Klarna. Dieckhoff behauptet unter anderem, allein mit KI über eine Million Euro Umsatz zu machen. Bei entsprechenden Presseberichten handelt es sich bei einem Großteil allerdings um bezahlte Werbeartikel, sogenannte Advertorials. Der Wahrheitsgehalt derartiger Aussagen ist daher wohl nicht objektiv überprüft worden. Tatsächlich aktive Online Shops von Niko Dieckhoff lassen sich jedoch nicht ohne Weiteres ausfindig machen.

Wenig seriös scheint die Werbung Dieckhoffs mit einer TÜV Zertifizierung des TÜV Rheinland. Dieckhoff behauptet auf seinem Instagram Kanal: "Und uns hat sogar der TÜV Rheinland zertifiziert. Somit kannst du sicher gehen, dass es zu 100 % funktioniert". Damit wird suggeriert, der TÜV habe das Geschäftsmodell des "Dropshipping Elite Coaching" zertifiziert, was jedoch nachweislich nicht der Fall ist. Die entsprechende Zertifizierung des TÜV Rheinland bezieht sich allein auf formelle Geschäftsprozesse und nicht auf die Inhalte des Coachingprogramms.

Widerruf oder Kündigung von "Dropshipping Elite Coaching" abgelehnt - was tun?

Ihnen geht es ähnlich wie meiner Mandantin oben und man lässt Sie nicht aus dem Vertrag? 

Falls Sie sich angesprochen fühlen und Hilfe benötigen, schreiben Sie mir über das Kontaktformular unten oder per E-Mail an kanzlei@rimpf-recht.de mit kurzer Zusammenfassung Ihres Sachverhalts für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation. 

Es ist wichtig, zu betonen, dass jeder Fall individuell ist und eine genaue rechtliche Prüfung erfordert. Oft ist schnelles Handeln gefragt. Die Prozesse der Vertragsabwicklung sind dynamisch und entwickeln sich weiter. 

Ich konnte jedoch bereits vielen Mandanten dazu verhelfen, dass entsprechende Verträge über das "Dropshipping Elite Coaching" über Reseller-Plattformen wie die CopeCart GmbH oder die Digistore24 GmbH samt der verbundenen Ratenzahlungsvereinbarungen über PayPal oder Klarna vollständig rückabgewickelt werden. Nur in manchen Fällen ist hierfür auch ein gerichtliches Vorgehen erforderlich. 

Foto(s): Florian Rimpf


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