Erfolg für Bankkunden - Gericht stundet Dispo-Rückzahlung wegen Corona

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Der Kanzlei Bergdolt ist für einen von ihr vertretenen Kunden einer deutschen Großbank ein wichtiger Erfolg gelungen. Das Amtsgericht Frankfurt hat eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach es die Bank verpflichtet, ihre Dispo-Forderung gegen den Kunden, der von der Kanzlei vertreten wurde, zu Stunden.

Begonnen hat alles so, dass die Bank dem Kunden ohne Grund und aus heiterem Himmel sein privates Girokonto gekündigt hat. Es wurde eine Frist gesetzt, zu der die Konto-Beziehung beendet wird. Außerdem wurde mitgeteilt, dass der Dispo, immerhin mehrere tausend Euro, in der gleichen Frist zurückzuführen sei.

Dies stellte den Kunden vor finanzielle Herausforderungen. Nicht nur erlaubte es ihm seine finanzielle Situation grundsätzlich nicht, den Dispo in der von der Bank vorgegebenen zurückzuführen. Er war zudem von seinem Arbeitgeber wegen des Coronavirus in Kurzarbeit geschickt worden und hatte deswegen Einnahmeausfälle. 

Nachdem die Bank sich nicht willens zeigte, die Angelegenheit einvernehmlich zu regeln, wurde es nötig, das Gericht einzuschalten. Dieses entschied dann im Sinne des Bankkunden. Streitentscheidend war für das Gericht eine neue, anlässlich der Corona-Pandemie geschaffene Rechtsgrundlage im EGBGB (Art. 240 § 3 EGBGB). 

Danach müssen Zahlungen im Zusammenhang mit Verbraucherdarlehen, die aktuell fällig werden und bei denen der Schuldner der Zahlung geltend macht, sie wegen eines durch Corona bedingten Grundes nicht zahlen zu können, aktuell für drei Monate nicht geleistet werden.

Als Folge daraus wurde die Bank vom Gericht verpflichtet, die Forderung zu stunden und dem Kunden so mehr Zeit zu geben, das Geld zurückzuzahlen. 

Sind auch Sie mit einer Zahlungsforderung konfrontiert, die sie in dieser schwierigen Zeit nicht oder nur eingeschränkt zurückführen können? Wurde Ihnen Ihr Konto gekündigt oder ein eingeräumter Kreditrahmen? 

Gerne können wir Sie in dieser Situation unterstützen. Wir nehmen grundsätzlich zuerst Kontakt mit der Bank auf, wenn die Zeit dies erlaubt und versuchen eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen. Scheitert dies, nehmen wir für Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch und schützen so Ihre Interessen. Neben diesem ist uns dies auch in anderen Fällen bereits erfolgreich gelungen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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