Erfolgreicher Widerruf eines Autokredits bei der Opel Bank aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung

  • 2 Minuten Lesezeit

Fehler in der Widerrufsbelehrung führen dazu, dass sich viele Kreditverträge über eine Autofinanzierung auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen lassen. Derartige Fehler sind einer ganzen Reihe von Banken unterlaufen. „Darlehensnehmer können dann den Widerrufsjoker nutzen, um sich von ihrem Pkw wieder zu trennen, ohne dabei einen nennenswerten Wertverlust zu erleiden. Das macht den Widerruf der Autofinanzierung gerade bei Dieselfahrzeugen angesichts von Abgasmanipulationen und drohenden Fahrverboten interessant. Grundsätzlich ist er aber auch bei Benzinern möglich. Die Voraussetzung ist lediglich, dass die Bank fehlerhafte Informationen verwendet hat“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Das Landgericht Stuttgart hatte die Mercedes Bank bereits im August zur Rückabwicklung eines Kreditvertrags und zur Rücknahme des finanzierten Pkw verurteilt (Az.: 25 O 73/18). Folge ist, dass der Kreditnehmer das Fahrzeug an die Bank gibt und seine bereits geleisteten Raten zurückbekommt. Das LG Stuttgart hielt eine Passage zu den zu zahlenden Zinsen im Falle eines Widerrufs für widersprüchlich und irreführend. Daher sei die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags möglich.

Ein ähnlicher Fehler ist nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Aurich auch der Opel Bank unterlaufen. Auch hier sei die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, weil die Angaben zu den Zinsen widersprüchlich seien (Az.: 1 O 632/18). Der Kreditvertrag ließ sich deshalb noch Jahre nach Abschluss widerrufen, sodass die Klägerin ihren Opel an die Bank geben kann und ihre bereits gezahlten Raten zurückbekommt. Für die gefahrenen Kilometer kann die Bank eine Nutzungsentschädigung abziehen.

„Solche oder vergleichbare Fehler sind auch anderen Banken unterlaufen, sodass der Widerrufsjoker in diesen Fällen gezogen werden kann“, so Rechtsanwalt Hartung. Da es sich bei Autofinanzierungen häufig um ein sog. verbundenes Geschäft handelt, wird durch den erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. „Daraus ergibt sich die finanziell interessante Möglichkeit, sein Auto ohne großartigen Wertverlust wieder abzugeben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen auf der Kanzleiwebsite.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung

Beiträge zum Thema