Erhält man als schwerbehinderter Arbeitnehmer eine höhere Abfindung?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Nach der Kündigung hofft manch ein Arbeitnehmer auf eine möglichst hohe Abfindung. Ob und wann eine Schwerbehinderung Grund für eine höhere Abfindung ist, das erklärt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck.

Handelt es sich um eine Sozialplanabfindung, ist es regelmäßig automatisch so, dass schwerbehinderten Arbeitnehmern ein höherer Abfindungsbetrag zugestanden wird. Das liegt am stärkeren Kündigungsschutz, den schwerbehinderte Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Reglungen haben. Die höhere Abfindung soll den Verlust des eigentlich sicheren Jobs möglichst kompensieren.

Gibt es keinen Sozialplan, gilt dasselbe Prinzip: Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben aufgrund ihres verbesserten Kündigungsschutzes eine stärkere Verhandlungsposition, wenn es bei einer Kündigungsschutzklage um die Höhe der Abfindung geht.

Arbeitsgerichtliche Klagen ziehen sich im Fall eines schwerbehinderten Arbeitnehmers oft in die Länge, besonders, wenn man parallel zur Klage auch die Zustimmung des Integrationsamtes angreift. Arbeitgeber sind dann häufig eher bereit, eine höhere Abfindung zu zahlen, als das Risiko einzugehen, einen sich hinziehenden Prozess doch noch zu verlieren, beispielsweise weil sich herausstellt, dass die Zustimmung des Integrationsamtes doch nicht hätte erteilt werden dürfen!

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