Erhalte ich Lohn, wenn die Kündigung unwirksam ist?

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Jährlich gehen über 200.000 Kündigungsstreitigkeiten vor die deutschen Arbeitsgerichte.

Stellen Sie sich folgende Situation vor:

Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen. Wochen später stellt ein Arbeitsgericht fest, dass die Kündigung unwirksam ist und ihr Arbeitsverhältnis wie bisher fortbesteht.

Nun stellen Sie sich sicher eine Frage:

Bekomme ich für diese Zeit Lohn, obwohl ich gar nicht gearbeitet habe?

Ja, das ist der Fall.

In ständiger Rechtsprechung geht das Bundesarbeitsgericht davon aus, dass man für den Zeitraum zwischen Kündigungserklärung und Gerichtsurteil sein Arbeitsentgelt erhält- auch wenn man nicht gearbeitet hat. Es ist nicht notwendig, dass Sie die Arbeitsleistung dem Arbeitgeber „anbieten". Schließlich zeigt der Arbeitgeber durch die Kündigung, dass er auf Ihre Dienste verzichten will.

Hintergrund dieser Rechtsprechung ist folgender:

Die Kündigung ist rechtswidrig. Das Risiko hierfür muss der Arbeitgeber tragen. Sie als Arbeitnehmer müssen so behandelt werden, wie sie ohne Kündigung stehen würden. Folglich müssen Sie ihren Lohn erhalten.

Wie Sie zu Ihrem Lohn kommen und weitere Infos über www.DieOnlineKanzlei.de

Rechtsanwalt Borth


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