Erneut: Abmahnung der absoluts - bikes and more - GmbH & Co. KG über Rechtsanwalt Peter Dürr

  • 2 Minuten Lesezeit
Abmahnung der absoluts - bikes and more - GmbH & Co. KG


Mir wurde erneut eine Abmahnung der absoluts - bikes and more - GmbH & Co. KG über Rechtsanwalt Peter Dürr zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie ein vergleichbares Schreiben erhalten haben, berate ich gern auch Sie.


Zum Vorgehen der absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG gegen Wettbewerbsverstöße:


Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass die absoluts - bikes and more - GmbH & Co. KG in der Vergangenheit bereits wiederholt gegen Wettbewerbsverstöße vorgegangen ist. Über einen dieser Fälle hatte ich zuletzt hier berichtet:


Auch eine Abmahnung der absoluts - bikes and more - GmbH & Co. KG erhalten?


Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:


In der weiteren mir vorliegenden Abmahnung geht es um die Werbung mit der Angabe „TÜV und GS geprüft“ bei einem Angebot im Internet. Insoweit wird der folgende Vorwurf erhoben:


"Weitere Ausführungen zu der angeblichen „Prüfung“ finden sich in dem Produktangebot nicht.


Insbesondere werden keine Ausführungen dahingehend getätigt, um welche Prüfung bzw. Zertifizierung es sich gehandelt hat bzw. durch wen bzw. welche Stelle diese Prüfung bzw. Zertifizierung durchgeführt worden ist.


(…)


Ohne diese Angaben ist für den Verbraucher auch keine sachgerechte Kaufentscheidung möglich, sodass eine spürbare Beeinträchtigung bei Fehlen der entsprechenden Angaben vorliegt.“


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:


Der Abgemahnte soll


  • eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und
  • außergerichtliche Anwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 30.000,00 Euro (1.501,19 Euro) erstatten.

Meine Einschätzung:


Eine Abmahnung wegen des Vorwurfs der Werbung mit Prüfergebnissen ohne ergänzende Informationen zu der beworbenen Prüfung sollten Sie ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.


Meine Empfehlungen:


  1. Geben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig eine Unterlassungserklärung ab.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.


Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der absoluts - bikes and more- GmbH & Co. KG erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.



Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

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