Erneut: Abmahnung der Bremsenkönig UG über Rechtsanwalt S.

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung der Bremsenkönig UG (haftungsbeschränkt) über Rechtsanwalt S. zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden weiteren Abmahnung:

In der hier vorliegenden weiteren Abmahnung wird zunächst wieder ausgeführt, dass die Abmahnerin auf der Handelsplattform Hood.de einen Shop betreibe. Zu ihrem Sortiment würden Kfz-Ersatz- und Reparaturteile gehören. So biete sie z. B. Bremsenteile wie Bremsscheiben, Belagsätze, Scheibenbremsen und Bremssattel an.

Unter Verweis auf den ebay-Auftritt des Abgemahnten und ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahntenwird der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte bei seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoße. Konkret geht es um die Verpflichtungen nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Der Abgemahnte weise zwar bei den rechtlichen Informationen des Verkäufers auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung nebst Internetadresse hin. Dies reiche jedoch nicht aus. Die Internetadresse müsse verlinkt werden. Dies sei bei dem Abgemahnten nicht der Fall. 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 3.000,00 Euro tragen (281,30 Euro). 

Meine Einschätzung:

Die Abmahnungen von Rechtsanwalt S. für verschiedene Mandanten sind mir aus meiner Tätigkeit bereits bekannt, da ich in vergleichbaren Fällen bereits eine ganze Reihe von Mandanten beraten oder vertreten habe.

An der Abmahnung der Bremsenkönig UG (haftungsbeschränkt) ist zunächst auffällig, dass der in Bezug genommene Auftritt der Abmahnerin auf der Handelsplattform Hood.de offenbar erst seit sehr kurzer Zeit besteht und dass über diesen Auftritt offenbar auch erst sehr wenige Verkäufe durchgeführt worden sind (Stand September 2018). Die Anzahl der angebotenen Artikel ist auch recht überschaubar (Stand September 2018). Vor diesem Hintergrund stellt sich aus meiner Sicht die Frage, ob es der Abmahnerin tatsächlich um den lauteren Wettbewerb geht. 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis. 

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Richard

Beiträge zum Thema