Erneut: Abmahnung der Firma ub-shopping International, Ulrich Börder über Rechtsanwalt Ostermeyer
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Hier in der Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung der Firma ub-shopping International, Ulrich Börder über Rechtsanwalt Hans-Conrad Ostermeyer zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.
Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:
Die hier vorliegende Abmahnung ist wieder an einen Verkäufer bei eBay gerichtet, der als Privatverkäufer auftritt. Unter Verweis auf die Verkäufe des Abgemahnten und dessen Bewertungen sowie die aktuellen Angebote des Abgemahnten werden verschiedene Wettbewerbsverstöße gerügt. Da der Abgemahnte als gewerbsmäßiger Händler auftrete, sei er verpflichtet, auf diesen Umstand hinzuweisen. Des Weiteren müsse er seine Angebote mit einer Widerrufsbelehrung versehen und die jeweiligen Kaufpreise als Kaufpreise inklusive Mehrwertsteuer ausweisen.
Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:
Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die vorgeschlagene vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 Euro vor.
Des Weiteren soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 Euro tragen (887,03 Euro).
Meine Einschätzung:
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, auch wenn sie davon ausgehen, dass Ihre Angebote rein privaten Charakter haben.
Da die Grenze zwischen rein privaten Angeboten und quasi-gewerblichen Angeboten in der Rechtsprechung fließend ist, drohen bei einer falschen Reaktion auf die Abmahnung teure Weiterungen.
Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die vorgeschlagene vorformulierte Erklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.500 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.
Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Wenn Sie auch eine Abmahnung der Firma ub-shopping International, Ulrich Börder über Rechtsanwalt Hans-Conrad Ostermeyer erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:
- Rufen Sie mich einfach an.
- Schicken Sie mir eine E-Mail.
- Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.
Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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