Erneut: Abmahnung der iOcean UG über Rechtsanwalt S.

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Mir wurde wieder einmal eine Abmahnung der iOcean UG über Rechtsanwalt S. zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, sollten wir miteinander sprechen.

Rufen Sie mich einfach an!

Ich berate gern auch Sie.

Zur Abmahntätigkeit von Rechtsanwalt S.:

Über die Abmahntätigkeit von Rechtsanwalt S. für die iOcean UG hatte ich hier bereits berichtet:

Auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. für die iOcean UG erhalten? Ich berate Sie.

Auch über die Abmahntätigkeit von Rechtsanwalt S. für andere seiner Mandanten hatte ich hier bereits mehrfach berichtet, zuletzt hier:

Auch eine Abmahnung der Erdigo UG über Rechtsanwalt S. erhalten? Ich berate Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin ein Versandhandelsunternehmen betreibe und einen Onlineshop unterhalte. Zu ihrem Sortiment würden insbesondere Sportschuhe, Damen- und Herrenschuhe gehören.

Im Weiteren wird – wie in anderen hier vorliegenden Parallelverfahren auch – der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte sei nicht der Pflicht nachgekommen, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll – wie in anderen hier vorliegenden Parallelverfahren auch – eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 3.000,00 Euro tragen (334,75 Euro).

Meine Einschätzung: 

Hier in der Kanzlei liegen zahlreiche Abmahnungen von Rechtsanwalt S. vor, die sich auf die fehlende Einbindung eines (anklickbaren) Links auf die OS-Plattform beziehen. Meiner Meinung nach bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Abmahntätigkeit rechtsmissbräuchlichen Charakter hat, sodass eine Rechtsverteidigung gegen eine entsprechende Abmahnung erfolgen sollte.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge insbesondere über Erfahrung aus einer ganzen Reihe von Verfahren, in denen Rechtsanwalt S. Abmahnungen für die iOcean UG ausgesprochen hat. Informationen hierzu finden Sie in den oben verlinkten Beiträgen sowie auf der Internetseite meiner Kanzlei.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie auch meinen anderen Rechtstipps sowie meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der iOcean UG über Rechtsanwalt S. erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema