Erneut: Abmahnung der Kanzlei Bülte Quick Bergmann für die A1 Kontor Bramgau UG (haftungsbeschränkt)

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Hier in der Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung der Kanzlei Bülte Quick Bergmann für die A1 Kontor Bramgau UG (haftungsbeschränkt) zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

Mit der weiteren hier vorliegenden Abmahnung werden erneut widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist bei den Informationen zum Widerrufsrecht in einem eBay-Angebot gerügt.

Des Weiteren wird auf die Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 524/2013 verwiesen. Insoweit wird moniert, dass der Abgemahnte zwar einen Hinweis auf die europäische Streitbeilegungsseite gebe. Doch reiche die bloße textliche Wiedergabe der Internetadresse (URL) der Online-Streitbeilegung-Plattform ohne eine Verlinkungs-Funktionalität nicht aus.

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 5.000,00 Euro zahlen (492,54 Euro).

Meine Einschätzung:

Widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist sind wettbewerbswidrig und daher immer wieder Gegenstand von Abmahnverfahren.

Im Hinblick auf die Vorgaben zur Verlinkung der Online-Streitbeilegung-Plattform gab es in der Vergangenheit zunächst Abmahnungen verschiedener Abmahner wegen gänzlich fehlender Hinweise. In letzter Zeit häufen sich Abmahnungen, mit denen – wie im vorliegenden Fall – die fehlende Verlinkungs-Funktionalität gerügt wird.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an.

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Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



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