Erneut: Abmahnung der Lupedi UG über die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer

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Mir wurde erneut eine Abmahnung der Lupedi UG über die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden – weiteren – Abmahnung der Lupedi UG wird zunächst wieder ausgeführt, dass die Abmahnerin direkter Wettbewerber des Abgemahnten und aktiver eBay-Händler sei. Sodann wird der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte als Privatverkäufer agiert, obwohl er als gewerblicher Verkäufer einzustufen sei. Moniert werden wieder verschiedene Wettbewerbsverstöße:

  • fehlende Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher,
  • fehlende Angaben zur Anbieterkennzeichnung,
  • fehlende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes und zu Zugänglichkeit des Vertragstextes sowie 
  • fehlende Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrecht für die gelieferten Waren.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 Euro erstatten. 

Meine Einschätzung: 

Auffällig ist an der mir vorliegenden weiteren Abmahnung der Lupedi UG, dass das Wettbewerbsverhältnis wieder nicht näher erläutert wird. Abgesehen davon, dass die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungserklärung meiner Meinung nach wieder zu einseitig zugunsten der der Abmahnerin gefasst ist, wirft die Abmahnung in verschiedenen Punkten Fragen auf.

Nach meiner Auffassung unterliegt die Berechtigung der mir vorliegenden Abmahnungen Zweifeln.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren über Abmahnfallen und berät Betroffene.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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