Erneut: Abmahnung der Mary Kay Cosmetics GmbH über die Kanzlei Harmsen Utescher

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir wurde erneut eine Abmahnung der Mary Kay Cosmetics GmbH über die Kanzlei Harmsen Utescher zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zum Vorgehen der Mary Kay Cosmetics GmbH gegen Markenrechtsverletzungen:

Die Mary Kay Cosmetics GmbH geht gegen Verletzungen der „MARY KAY“-Marken vor. Über einen entsprechenden Fall hatte ich daher hier in der Vergangenheit bereits berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-mary-kay-cosmetics-gmbh-ueber-die-kanzlei-harmsen-utescher-erhalten_154354.html

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

In der weiteren mir vorliegenden Abmahnung geht es um den Vorwurf des Angebots von Kosmetikprodukten mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum. Konkret wird insoweit gerügt, dass in dem angesprochenen ebay-Angebot für die beiden Produkte ein Hinweis auf die abgelaufene Mindesthaltbarkeit gänzlich fehlt bzw. nicht in der gebotenen besonderen Deutlichkeit eingebunden ist. Hierin liege eine unlautere Irreführung.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll den Verkauf von abgelaufenen „Mary Kay“-Produkten einstellen, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, Auskünfte erteilen und die Kosten für die Abmahnung nach einem Gegenstandswert von 20.000,00 Euro erstatten (1.295,43 Euro).

Meine Einschätzung: 

Die mir vorliegende Abmahnung wirft unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Diese Fragen betreffen unter anderem die Formalien der Abmahnung und die Reichweite der geltend gemachten Ansprüche.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Mary Kay Cosmetics GmbH über die Kanzlei Harmsen Utescher erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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