Erneut: Abmahnung der PB-ViGoods GmbH über die ANKA Rechtsanwälte

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Hier in der Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung der PB-ViGoods GmbH über die ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In dem Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin E-Zigaretten und Zubehör über einen Internetauftritt verkauft.

Aufgrund der Art und des Umfanges der Verkaufstätigkeit des Abgemahnten auf der Plattform eBay.de sei der Abgemahnte als gewerblicher Anbieter einzustufen. Trotz seines gewerbsmäßigen Auftretens bezeichne er sich selbst als Privatverkäufer. Diesen Zustand könne die Abmahnerin nicht hinnehmen. Die Abmahnerin müsse zahlreiche Vorschriften beachten. Insbesondere müsse sie das Widerrufsrecht der Kunden beachten, Belehrungen vornehmen und Steuern abführen. Zudem müsse die Abmahnerin die Altersverifikation vornehmen, die etwa 1 Euro pro Produkt zusätzliche Versandkosten auslöst. Da der Abgemahnte als gewerblicher Verkäufer auch Unternehmer wie die Abmahnerin sei, müsse auch er die einschlägigen Vorschriften einhalten.

Unter Verweis auf einen durchgeführten Testkauf wird sodann gerügt, dass bei den Angeboten des Abgemahnten eine vollständige Anbieterkennzeichnung fehle. Der Abgemahnte halte auch keine Informationen zu Widerrufsrecht für Verbraucher vor und stelle den Verbrauchern kein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung. Außerdem habe der Abgemahnte Informationen vorzuhalten, die im elektronischen Geschäftsverkehr dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden müssen. Dieses Verhalten stelle insgesamt einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 Euro vor.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 20.000,00 Euro zahlen, was Kosten in Höhe von 1.171,67 Euro entspricht.

Meine Einschätzung:

Im Bereich des Vertriebs von E-Zigaretten, Zubehör und Liquids werden seit einiger Zeit verschiedene Wettbewerbsverstöße gerügt: Zum einen gehen gewerbliche Anbieter zunehmend gegen Privatverkäufer vor, die sehr umfangreich entsprechende Produkte anbieten. Zum anderen gehen gewerbliche Anbieter auch untereinander gegen den Vertrieb entsprechender Produkte ohne die erforderliche Altersverifikation vor. Hier in der Kanzlei liegen entsprechende Abmahnungen von verschiedenen Abmahnern vor. Weiterführende Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei, die Sie über mein Profil erreichen können.

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vertriebs von E-Zigaretten, Zubehör und Liquids sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der der PB-ViGoods GmbH über die ANKA Rechtsanwälte erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für IT-Recht



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